Ärzteschaft

KV Sachsen-Anhalt übt Kritik am Bundesrechnungshof

  • Montag, 9. Februar 2026
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Magdeburg – Scharfe Kritik an der Forderung des Bundesrechnungshofs, die Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) komplett zu streichen, übte heute die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA).

Von einem Affront gegenüber der Vertragsärzteschaft sprach Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. „Was der Bundesrechnungshof – bewusst oder unbewusst – ausblendet, ist, dass die Fachärzte, die von Hausärzten dringliche Behandlungsfälle zur zeitnahen Behandlung vermittelt bekommen, diese nicht doppelt vergütet erhalten. In diesen Fällen wird endlich eine vollumfänglich erbrachte Leistung auch vollumfänglich vergütet.“

In Zeiten, in denen alle Seiten nach mehr und schnelleren Terminen „auch ohne nachgewiesene medizinische Dringlichkeit rufen“, passe es ganz und gar nicht zusammen, Anreize für Fachärzte, mehr Patienten zu behandeln, zu streichen und zugleich mehr Leistung zu fordern, obwohl bereits jetzt über zehn Prozent der Leistungen nicht bezahlt werden, betonte Böhme.

Statt im ambulanten Bereich den Rotstift anzusetzen, müsse endlich gesehen werden, woran es wirklich liegt, warnte der KV-Chef. „Wer mehr und schnellere Termine fordert, muss auch etwas dafür tun, dass die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen stimmen.“

Gebraucht würden unter anderem eine Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen, eine den regionalen Gegebenheiten angepasste Steuerung, um die Patienten zeitnah und optimal in der für ihre gesundheitlichen Beschwerden richtigen Versorgungsebene zu behandeln sowie mehr Medizinstudienplätze, um trotz demografischer Entwicklung und Zunahme von Work-Life-Balance eine flächendeckende ambulante Versorgung sicherstellen zu können.

aha

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