Ärzteschaft

Kassenärztliche Bundesvereinigung kontert Bundesrechnungshof

  • Freitag, 6. Februar 2026
/Nuthawut, stock.adobe.com
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Berlin – Scharfe Kritik am Bundesrechnungshof (BRH) und seiner Forderung nach einer Streichung aller Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) übt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

„Es ist gelinde gesagt übergriffig, was sich der Bundesrechnungshof erlaubt, und zeugt von absolut fehlender Kenntnis der Versorgungsrealität in den Praxen“, betonten heute die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

Die KBV verweist darauf, dass in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung jährlich rund 600 Millionen Behandlungsfälle versorgt werden – davon seien nur knapp 30 Millionen Fälle auf TSVG-Konstellationen zurückzuführen. Aussagen zur Wirkung ließen sich daher noch nicht belastbar ableiten.

Die KBV spricht sich ausdrücklich dafür aus, die Maßnahmen des TSVG nicht vorschnell zurückzunehmen. Vielmehr sollten die Steuerungsinstrumente gestärkt und weiterentwickelt werden.

„Um das auch klar zu betonen: Der Ruf nach immer mehr und immer schnelleren Terminen, am liebsten noch verbunden mit Termingarantien, ist populistischer Unsinn“, warnen die KBV-Vorstände. Wann jemand wie schnell einen Termin bekommt, sei grundsätzlich eine Frage der Einschätzung der medizinischen Notwendigkeit.

„Unerträglich“ sei es zudem, dass Politik und Krankenkassen selbstverständlich davon ausgehen, dass die Praxen immer noch mehr Leistungen erbringen, ohne dafür eine entsprechende Vergütung bekommen. Schon heute würden im fachärztlichen Bereich aufgrund der Budgetierung über 40 Millionen Termine kostenlos erbracht.

Nehme die Politik von ihr zu Recht geschaffene Anreize für noch mehr Termine wieder zurück, mache sie eine sinnvolle Patientensteuerung unmöglich, so die KBV.

aha

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