KV Schleswig-Holstein richtet Strukturfonds ein

Bad Segeberg – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) will in ländlichen und strukturschwachen Regionen ein neues Versorgungsmodell etablieren. Sogenannte Teampraxen sollen die medizinische Betreuung sicherstellen. Dazu hat die KVSH zum 1. Oktober einen Strukturfonds in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro eingerichtet.
Hintergrund sind drohende Versorgungsengpässe. Laut KVSH sind rund ein Drittel der 1.985 Hausärzte in Schleswig-Holstein 60 Jahre oder älter. Diese Ärzte werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen und nach einem Nachfolger suchen. Da in der nächsten Zeit vor allem Einzelpraxen abgegeben werden, sieht die KVSH Chancen, neue Versorgungsformen für die ländlichen Räume zu etablieren.
Unter dem Begriff „Teampraxen“ sollen an zentralen Orten in ländlichen Bereichen Ärztegemeinschaften entstehen, die auch mit Einsatz von weitergebildetem Personal und Telemedizin die Umgebung versorgen können.
Der Aufbau von Teampraxen soll über den Strukturfonds finanziell gefördert werden, mindestens rund 100.000 Euro pro Teampraxis sind vorgesehen. Als Standorte kommen Bezirke und Regionen infrage, in denen sich die Versorgungssituation aufgrund der Altersstruktur der Ärzte in den kommenden Jahren verschärfen wird. Die einzelnen förderungsfähigen Gebiete müssen noch detailliert geplant werden.
„Träger dieser lokalen Gesundheitszentren sollen ausschließlich niedergelassene Ärzte sein“, sagte KVSH-Vorstandsvorsitzende Monika Schliffke. Geplant sei, dass in der Teampraxis ein Kern aus mindestens drei bis fünf Hausärzten mit qualifiziertem Personal zusammenarbeite und bei Bedarf weitere fachärztliche Kompetenz durch Zweigpraxis- oder Videosprechstunden hinzuziehe.
Die Teampraxis könnte sich entweder als Berufsausübungsgemeinschaft oder als Medizinisches Versorgungszentrum organisieren und würde einen Radius von zehn bis 15 Kilometern abdecken.
„Wichtig ist, dass sich die Teams durch Kosteneffizienz ein Praxismanagement leisten können und Angestelltenverhältnisse, Weiterbildungsassistenten und Teilzeitstellen für Nachwuchsärzte ermöglichen für Ärzte, die sich in dieser Region dauerhaft niederlassen möchten“, so Schliffke. Das sei auch eine unternehmerische Herausforderung, ohne die man aber auch Selbstständigkeit nicht erhalten könne. Von Investoren finanzierte Praxisketten lehne die KVSH ab.
Weitere Mittel aus dem Strukturfonds will die KVSH für Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung oder der Gründung beziehungsweise Übernahme von Zweigpraxen, zur Nachwuchsförderung von Medizinstudierenden sowie für die Vergabe von Stipendien verwenden.
Über den Strukturfonds sollen zudem auch Hausärzte gezielt gefördert werden, die eine nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) beschäftigen wollen. Der Strukturfonds sieht außerdem einen finanziellen Zuschuss für Praxen vor, die Ärzte in Weiterbildung nach deren Abschluss bis zur Niederlassung beziehungsweise Anstellung weiterbeschäftigen sowie Honorarzuschläge für Ärzte, die in Regionen mit einem Versorgungsgrad von unter 90 Prozent praktizieren.
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