KV Thüringen begrüßt neue Förderrichtlinie

Erfurt/Weimar – Gestern hat das Thüringer Gesundheitsministerium eine erweiterte Richtlinie für die Niederlassungsförderung der ambulanten Versorgung erlassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich.
„Nach einem Jahr der Ungewissheit herrscht endlich Klarheit bei der Niederlassungsförderung für die ambulante Versorgung“, sagte Annette Rommel, erste Vorsitzende der KVT. Erfreulich sei insbesondere, dass die neue Richtlinie die Ansiedlung junger Ärztinnen und Ärzte stärker fördert als bislang.
Rommel verwies daruf, dass der Kostendruck in den Praxen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Die steigende Zahl offener Sitze in Thüringen, 87,5 allein bei den Hausärzten, sowie die zunehmenden Probleme von Praxisinhabern, Nachfolger zu finden, zeigten, wie dringend Fördermaßnahmen gebraucht werden.
Die Niederlassungsförderung des Freistaats habe sich seit 2014 etabliert: 79 Anträge wurden bis 2022 bewilligt. „Dass diese Förderung junger Ärztinnen und Ärzte weitergeführt wird, ist eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft.“
Laut der neuen Förderrichtlinie können Ärzte und Apotheker bei Niederlassungen in Orten mit bis zu 25.000 Einwohnern vom Land finanziell unterstützt werden. In diesem Jahr stehen für das Förderprogramm insgesamt 1,1 Millionen Euro zur Verfügung.
Für das nächsten Jahr sei ein Bedarf von 1,4 Millionen Euro angemeldet, so eine Ministeriumssprecherin. „Der Weg zur nächsten Arztpraxis oder zur nächsten Apotheke soll so kurz wie möglich sein“, erklärte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke).
Die neue Richtlinie hatte sich über Monate verzögert, ein Grund war laut Ministerium die Neuordnung der Zuständigkeiten für die Antragsbearbeitung. Diese liegt jetzt beim Landesverwaltungsamt.
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