KV Thüringen für Inflationsausgleich im ambulanten Bereich

Weimar – Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) hat angesichts steigender Preise einen vollständigen Inflationsausgleich für ambulante Praxen gefordert. Das Ausbleiben einer Preisanpassung gefährde die finanzielle Existenz niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten sowie medizinischer Versorgungszentren, kritisierte die KVT vorgestern. In einer Resolution der Vertreterversammlung der KVT heißt es, man fordere eine „deutliche Erhöhung des Orientierungspunktwertes“.
Angesichts der stark gestiegenen Praxiskosten der vergangenen Jahre sei die Verweigerungshaltung der Krankenkassen auf Bundes- und Landesebene sowie die geplante Streichung der Neupatientenregelung aus dem Sozialgesetzbuch eine „Missachtung der Leistungen in der ambulanten Versorgung“. „Sparen auf Kosten der Arzt- und Psychotherapeutenpraxen heißt immer Sparen auf Kosten der Patientengesundheit“, so die KVT.
Verwiesen wird außerdem darauf, dass die Inflationsrate in Deutschland im August auf 7,9 Prozent gestiegen sei. Die anhaltend hohe Teuerungsrate in den Praxen liege allerdings noch darüber. Nicht nur in der Industrie und in den Krankenhäusern sondern auch in der ambulanten Medizin gebe es energieintensive Bereiche, deren Abschaltung infolge fehlender Kostendeckung Menschenleben aufs Spiel setzen würde – deshalb müsse es auch im ambulanten Bereich einen vollständigen Inflationsausgleich geben.
Eine weitere Forderung der KVT: Die geplante Streichung der Neupatientenregelung müsse entfallen, da ansonsten der wirtschaftliche Druck auf viele Praxen wachse und diese zu Sparmaßnahmen an ihrem Leistungsangebot gezwungen sein werden.
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