Ärzteschaft

Resolution gegen Streichung der Neupatien­ten­regelung

  • Donnerstag, 1. September 2022
/RFBSIP, stockadobecom
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Magdeburg – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll die geplante Streichung der Neupatien­tenregelung und die Beschränkung der offenen Sprechstunde fallen lassen. Das mahnt die Vertreterver­samm­lung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) in einer neuen Resolution an.

Die Delegierten betonten, nur dann werde es weiterhin möglich bleiben, neuen Patienten beziehungsweise Patienten ohne Termin einen schnelleren Zugang zu den Praxen zu ermöglichen. Die Abschaffung der Rege­lungen werde hingegen „zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung durch längere Wartezeiten“ führen.

Die Vertreterversammlung der KVSA rief die Kolleginnen und Kollegen auf, den offenen Brief der Kassenärztli­chen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen an Bundesminister Lauterbach gegen die Streichung der Neupatientenregelung mit zu unterzeichnen. Bisher haben das 38.000 Ärzte und Psychothe­ra­peuten bundesweit getan.

Die Begründung des Bundesministers Lauterbach, die Regelung habe nicht gewirkt, bezeichneten die Dele­gier­ten als „nachweislich falsch“. Analysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung hätten eine Zunahme der Neupatientenfälle seit Inkrafttreten der Regelung gezeigt.

Erschwerend kommt hinzu, dass der GKV-Spitzenverband für das Jahr 2023 für die ambulante Versorgung eine Nullrunde fordert, erklärte die KVSA. Insbesondere in einer Zeit mit einer Inflationsrate von acht Prozent und mehr sei das ein „Schlag ins Gesicht der Vertragsärzte und -psychotherapeuten“.

Mit dem 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben Patienten schneller Ter­mine in Praxen erhalten. Zwei wesentliche Neuerungen waren die Neupatientenregelung und die offene Sprechstunde. Um zusätzliche Behandlungszeit zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber die Budgetierung ausge­setzt und die vollständige Vergütung für zeitintensivere Neupatienten und für die „offene Sprechstunde“ zuge­sichert.

Um den Anforderungen gerecht zu werden, haben die Ärzte Aufwand betrieben: Sprechzeiten sind ausgewei­tet, Personalplanungen überarbeitet oder Personal eingestellt worden. Nun sollen nach den Plänen des BMG mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Leistungen für Neupatienten und in den offenen Sprechstunden wieder budgetiert und somit nicht mehr vollständig vergütet werden. Die freiwerdenden Mittel sollen mit dazu dienen, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern.

EB

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