KV-Vorstand Helming: Chipkarte löst keine Versorgungsprobleme von Flüchtlingen
Potsdam – Die medizinische Versorgung der zunehmenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Brandenburg muss erleichtert und unterstützt werden, damit „man von einer guten Versorgung reden kann und nicht von einer chaotischen“. Diese Forderung hat gestern der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Brandenburg erhoben, Hans-Joachim Helming.
„Schon allein die große Zahl der Asylbewerber, die Tag für Tag in die Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten kommen, bedeutet eine große Herausforderung“, sagte er. „Die Niedergelassenen sind es, die hier in Brandenburg einen Großteil der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge stemmen.“ Dabei umfasst der Sicherstellungsauftrag der KV für die ambulante Versorgung streng genommen nicht die medizinische und psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen. Für die ersten 15 Monate ihres Aufenthalts sind in Brandenburg formal die Landkreise und Kommunen zuständig. Das bundesweit gültige Asylbewerberleistungsgesetz regelt, auf welche – eingeschränkten - Behandlungen die betroffenen Frauen, Männer und Kinder Anspruch haben.
Unklar: Welche Leistung? Für wen? Wie finanziert?
In der Praxis führt dies nach den Erfahrungen der KV Brandenburg dazu, dass häufig unklar ist, welchen Anspruch auf Behandlung Flüchtlinge konkret haben, dass eine Versorgung mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden ist und die Honorierung unklar ist oder sich verzögert.
Trotzdem engagierten sich seine Kolleginnen und Kollegen aber für Flüchtlinge, versicherte Helming: „Sie betonen im Gespräch, dass sie sich ethisch-moralisch verpflichtet fühlen, diese Patienten zu betreuen.“ Fremdenfeindlichkeit spiele dabei keine Rolle. Neben bürokratischen und sprachlichen Barrieren stellten sich bei der Behandlung von Flüchtlingen auch ganz praktische Probleme: „Oft brauchen sie medizinische Hilfe bei Krankheiten, die bei uns gar nicht oder gar nicht mehr auftreten oder sich gegebenenfalls deutlich vom Spektrum der Erkrankungen unserer ‚Alltags‘-Patienten unterscheiden.“ Dazu käme, dass viele Flüchtlinge nicht nur mit körperlichen, sondern auch mit psychischen Leiden in die Praxen kämen. „Umso mehr ist dann ein besonderes Einfühlungsvermögen gefragt.“
Die brandenburgische Hausärztin Karin Klöpper bestätigte dies und wies ebenfalls auf Probleme hin: Die Behandlung von Flüchtlingen sei zeitintensiv, häufig seien Kontakte mit dem Sozialamt oder Amtsärzten notwendig. Informationen über Vorbehandlungen oder Impfungen in der Erstunterkunft fehlten meist: „Diese Patienten sind eine Blackbox.“
Termine bei Spezialisten sind schon heute kaum zu bekommen
Die Zahl der Flüchtlinge steige, weshalb es gerade in Regionen, die mit Hausärzten unterversorgt seien, zu Engpässen kommen könne: „Es gibt dort Kollegen, deren Praxen schon heute komplett voll sind.“ Hinzu komme, dass es im Grunde unmöglich sei, für Flüchtlinge einen Termin bei einem neurologischen oder kardiologischen Kollegen zu bekommen: „Das ist ja schon ein Riesenproblem für unsere jetzige Bevölkerung“, sagte Klöpper. Für Flüchtlinge mit unklarem Aufenthaltsstatus sei beispielsweise auch eine Psychotherapie kaum auf den Weg zu bringen.
Das Bundesamt für Migration hat jüngst die Zahlen der in Deutschland zu erwartenden Flüchtlinge für dieses Jahr auf 800.000 nach oben korrigiert. In Brandenburg wird laut Innenministerium des Landes mit 24.650 Flüchtlingen gerechnet. Doch das Angebot, Landkreise und Kommunen bei der Organisation einer guten medizinischen Versorgung von Flüchtlingen zu unterstützen, sei bislang weitgehend „auf Desinteresse und taube Ohren“ gestoßen, so die KV.
Lethargie der Politik unverantwortlich
„Diese Lethargie der Politik ist absolut unverständlich und unverantwortlich. Es lasten schließlich vielfältige Probleme auf den Schreibtischen der Kommunen und Ministerien“, betonte der KV-Vorstandsvorsitzende. „Ob das von unserer Gesundheitsministerin favorisierte Bremer Modell mit Gesundheitskarte tragfähig sein wird, bezweifele ich stark.“ Die medizinische Versorgung werde dadurch vor Ort nicht besser, gab Helming zu bedenken. Und die Fragen des Leistungsumfangs seien dadurch auch nicht gelöst.
Elke Ruby, stellvertretende Unternehmensbereichsleiterin Abrechnung und Wirtschaftlichkeit der KV, verwies darauf, dass es unter anderem Probleme mit der Versorgung von Asylbewerbern während der sprechstundenfreien Zeiten gebe. Wegen des eingeschränkten Leistungsumfangs müssen Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst demnach regelmäßig abwägen, ob sie beispielsweise in ein Flüchtlingsheim fahren, auch wenn kein Berechtigungsschein des Sozialamts vorliegt, oder ob sie auf die nächste Sprechstunde verweisen und sich möglicherweise der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen.
Positiv: eine Vereinbarung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark
Als Positivbeispiel für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen gilt bei der KV Brandenburg eine Vereinbarung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, die bereits seit 2006 erfolgreich umgesetzt wird. Darin sind Fragen der Leistungserbringung und des Honorars für die Versorgung von Flüchtlingen geklärt. Um alle märkische n Ärzte und Psychotherapeuten bei der Versorgung von Flüchtlingen zu unterstützen, bietet die KV Brandenburg am 26. September eine Fortbildungsveranstaltung an.
Vereinbarung mit Potsdam-Mittelmark: www.kvbb.de/ Webcode „web031“
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