Ärzteschaft

KV Westfalen-Lippe: Bund soll Ausbau der digitalen Infrastruktur finanziell fördern

  • Dienstag, 24. Juni 2025
/Gorodenkoff, stock.adobe.com
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Dortmund – Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat erneut dazu aufgerufen, dass der Bund die Kosten für die Digitalisierung in Arztpraxen zahlen muss. Investitionen sind demnach auch im Bereich der Patientensteuerung notwendig.

Durch moderne digitale Tools sollten Praxen entlastet und die Behandlungsqualität verbessert werden, hieß es heute bei der Pressekonferenz vom Vorstand der KVWL. Eine zukunftsgerechte Ausstattung bedeute jedoch auch einen finanziellen Aufwand.

„Die Kosten der Digitalisierung müssen bezahlt werden, sie dürfen nicht bei den Praxen hängenbleiben. Als KVWL fordern wir daher weiterhin ein Praxiszukunftsgesetz“, sagte Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVWL. Dieses sehe analog zum Krankenhausbereich unter anderem die Einführung eines Investitionsförderprogramms durch den Bund vor.

„Dadurch könnten die Praxen Förderanträge über die jeweilige Landes-KV stellen, um Ausstattung und Betrieb einer digitalen Praxis sicherzustellen. Dieses Thema muss die Bundesgesundheitsministerin jetzt zügig angehen“, betonte Richter-Scheer.

Im Rahmen des Investitionsförderprogramms sollten der KVWL zufolge der Wechsel von IT-Systemen und die Implementierung neuer Prozesse in den Praxen, inklusive Beratungs- und Schulungsmaßnahmen, gefördert werden. Der Aufbau digitaler Kompetenz im Praxisteam gehört demnach ebenfalls dazu.

Es brauche starke Anreize, damit alte Systeme ausgetauscht würden, sagte Richter-Scheer. Der Austausch einer veralteten Software könne bis zu 5.000 Euro kosten. Zwar verfügten bereits 95 Prozent der Praxen über eine grundlegende digitale Infrastruktur, es werde aber auch noch viel papierbasiert gearbeitet, sagte sie.

Umso wichtiger sei die finanzielle Unterstützung für den Ausbau einer zukunftsgerechten digitalen Infrastruktur, damit Prozesse vereinfacht und knapper werdende Ressourcen auch in den Praxen geschont werden könnten.

Eine weitere Forderung der KVWL bezieht sich auf eine Innovationsprämie für den Einsatz von Digitalisierungsbeauftragten und Investitionen in die IT-Sicherheit von Praxen.

Auch bei der Patientensteuerung kann die Digitalisierung der KVWL zufolge helfen. So entlasteten etwa die Patientenhotline 116117 und die Onlineplattform 116117.de die Praxen und sorgten dafür, dass „knapper werdende Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden“, sagte Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL. Den Patienten helfe die 116117 dabei, ohne Umwege ein passendes Behandlungsangebot zu bekommen.

Problem sei jedoch, dass das Serviceangebot ausschließlich durch die Kassenärztlichen Vereinigungen finanziert werde, so Spelmeyer. „Wenn dieser Service ausgebaut werden soll, muss der Bund entsprechende Investitionen tätigen. Schließlich handelt es sich hierbei um ein Angebot der Daseinsvorsorge“.

Wichtig ist dem Vorstand der KVWL zufolge auch, dass die bestehenden Strukturen des Rettungsdienstes und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes besser vernetzt werden. Voraussetzung dafür sei unter anderem der sichere und zweckgebundene Austausch patientenbezogener Daten.

Um die Notfallstrukturen zu entlasten und Patienten in die passende Versorgungsebene zu leiten, sollen Notdienststrukturen nur noch durch vorherige Kontaktaufnahme mit der 116117 in Anspruch genommen werden dürfen, fordert die KVWL weiter. Ausgenommen sei die 112. Patienten, die am medizinischen Ersteinschätzungsverfahren über die 116117 teilnehmen, sollen zudem priorisiert behandelt werden.

Die KVWL machte sich außerdem dafür stark, die Interoperabilität und internationale IT-Standards verbindlich einzuführen und Potenziale der Digitalisierung für die Sicherstellung und Bedarfsplanung der ambulanten Versorgung zu identifizieren und zu nutzen.

nfs

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