Laborärzte fordern Konsequenzen aus Schnelltestpannen

Berlin – Die Schließung nichtärztlich geführter Schnelltestzentren fordert der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL). Jüngste Vorfälle um überhöhte Testzahlen und Pannen beim Patientendatenschutz seien alarmierend und erforderten ein entschiedenes Handeln.
Unzählige seit dem Herbst 2020 bekanntgewordene Fehler bei der Lagerung der Schnelltests, der Abstrichnahme, medizinisch unhaltbare Testumgebungen mit gravierenden Verstößen gegen den Infektions- und Arbeitsschutz und falsche Testbescheinigungen machten die Dimension des Problems deutlich.
„Die Kommerzialisierung des Infektionsschutzes in der COVID-19-Pandemie war ein schwerer Fehler, der sofort korrigiert werden muss“, so das Fazit des BDL-Vorsitzenden Andreas Bobrowski. Coronatestzentren sollten künftig nur noch von Ärzten oder ärztlich geführten Körperschaften betrieben werden. Vor Ort dürfe ausschließlich medizinisches Fachpersonal die Schnelltests durchführen und auswerten.
Qualitätsnormen, Rechtsaufsicht und individuelle Haftung würden so eindeutig geregelt. Zudem werde das Vertrauen in die Testbescheinigungen gestärkt, wenn diese wieder ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte ausgestellt würden.
Mit Blick auf die bekanntgewordenen Betrugsermittlungen in Schnelltestzentren sieht der BDL vor allem Versäumnisse bei den Kommunen. Vielerorts seien sie der Pflicht zur Kontrolle der von ihnen zugelassenen Testzentren nicht nachgekommen.
„Wenn tatsächlich Kontrollen stattfinden, werden regelmäßig Auflagen erteilt – bis hin zur Schließung von Testzentren“, verweist Bobrowski auf ein entsprechendes Beispiel in seiner Heimatstadt Lübeck.
Forderungen nach weiteren Preissenkungen für Antigenschnelltests auf das Coronavirus schließt sich der BDL nicht an: „Niedrigere Preise führen nicht zu besseren Tests, im Gegenteil. Vergewerblichung, Preisdumping und lasche Kontrollen bewirken noch schlechtere Testbedingungen. Der Arbeitsschutz wird reduziert, die Arbeitsbelastung verdichtet, Mindestlöhne zementiert.“ Wer solche Zustände zulasse, schade dem Patientenvertrauen in die Infektionsdiagnostik, so Bobrowski.
Verärgert zeigt sich der BDL über die Absenkung der Testvergütung für die Coronavirus-PCR in der Gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Juli 2021. „Die Debatte um nichtärztliche Schnelltests zeigt, wie wichtig die fachärztliche Infektionsdiagnostik im PCR-Verfahren ist. Hier darf es kein Preisdumping geben“, kritisiert Bobrowski die Haltung der Krankenkassen.
Abschließend verweist der BDL auf die ohnehin niedrigere Aussagekraft von Antigenschnelltests, insbesondere bei Personen ohne auffällige Krankheitssymptome. Ja nach Testanbieter stellten die Laborfachärztinnen und -fachärzte bei ihren verpflichtenden Kontrolluntersuchungen im PCR-Verfahren eine Fehlerquote von bis zu 50 Prozent fest.
Ein mitentscheidender Faktor für die Aussagekraft der Tests sei das Qualitätsmanagement in der Durchführung, das medizinische Laien nicht beherrschen könnten. Daher gelte, dass man auch mit einem negativen Schnelltestergebnis unbedingt alle Maßnahmen zum Infektionsschutz beachten sollte.
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