Ärzteschaft

Laborärzte wollen Nachbesserungen an Berufsgesetz

  • Freitag, 21. November 2025
Labor Forschung
/Vladimir Borovic, stock.adobe.com

Berlin – Der Verband Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) fordert Nachbesserungen am Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MBTG). Die Modernisierung durch die Reform vor drei Jahren sei richtig und wichtig gewesen, aber an zentralen Stellen unvollständig geblieben.

So fehle es nach wie vor an verlässlichen Strukturen, Klarheit und Perspektive für die Betroffenen der medizinisch-technologischen Berufe, aber auch für die fachärztlichen Labore als Ausbildungsstätten, erklärt der ALM-Vorsitzende Michael Müller. „Ohne nachhaltig faire Ausbildungsbedingungen und bundeseinheitliche Standards riskieren wir die Zukunft eines ganzen Berufsstandes – und damit die Qualität der medizinischen Patientenversorgung mit Labordiagnostik in Deutschland“, sagt er.

In einem Positionspapier schlägt der Verband deshalb nun Lösungen vor, die sich auf die Refinanzierung der Ausbildung auch in niedergelassenen Laboren, die Sicherung der MTL-Schulen, klare Qualifikationswege und eine vereinfachte Integration ausländischer Fachkräfte konzentrieren.

Die Finanzierung der Ausbildung sei bisher nur unzureichend geregelt, wichtige Praxispartner – etwa niedergelassene Labore – würden strukturell benachteiligt und der Zugang qualifizierter Fachkräfte durch bürokratische Hürden, fehlende Anerkennungsverfahren und begrenzte Ausbildungskapazitäten erheblich erschwert, heißt es darin.

Ohne gezielte Nachbesserungen bei Finanzierung, Qualifikationswegen und Fachkräfteintegration würden deshalb Ausbildungsabbrüche, Schulschließungen und langfristig ein gefährlicher Engpass in der labormedizinischen Versorgung drohen. Bereits heute würden zahlreiche MTL-Stellen unbesetzt bleiben. Deshalb müsse die Attraktivität des Berufs gezielt verbessert werden, neben einer gesicherten Finanzierung durch bundeseinheitliche Standards.

So müsse die Anrechnung verwandter Ausbildungsabschlüsse wie Chemisch-technische oder Biologisch-technische Assistenten (CTA und BTA) in Verfahren mit maximal sechs Wochen Dauer gesetzlich festgeschrieben werden, um Quereinstiege zu erleichtern.

Gezielte Programme zur Nachwuchsgewinnung müssten gefördert werden, um den Ausbau der Ausbildungskapazitäten zu unterstützen und eine verlässliche Finanzierung der MTL-Schulen bundeseinheitlich und unabhängig von der Trägerschaft sichergestellt werden. Zudem brauche es ein bundeseinheitlich verbindliches Curriculum.

Die Möglichkeit der Anrechnung von bereits (in Teilen) abgeschlossenen Ausbildungen auf die MTL-Ausbildung müsse klarer definiert werden. So müsse gesetzlich verankert werden, dass qualifizierte Fachkräfte mit anerkannten Zusatzqualifikationen, aber ohne MTL-Gesamtabschluss auch formal für bestimmte Laborbereiche mit MTL-Teilzulassungen arbeiten dürfen. Hier schlägt der Verband neun verschiedene Teilzulassungen vor, unter anderem für Gerinnungsdiagnostik, Immunologie und Molekularbiologie/Genetik.

Die Integration ausländischer Fachkräfte müsse außerdem durch vereinfachte und digitalisierte Anerkennungsverfahren beschleunigt werden. Auch hier brauche es eine eindeutige gesetzliche Definition von Anrechnungsmöglichkeiten, partieller Berufsausübung und Anerkennungsvoraussetzungen, um Interpretationsspielräume und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

lau

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