Länder für Verbot von Konversionstherapien

Berlin – Mehrere Bundesländer setzen sich für ein Verbot sogenannter Konversionstherapien für Homosexuelle ein. Die Bundesregierung solle ein solches Verbot und auch Strafen für Anbieter sowie Schadenersatzansprüche für Betroffene prüfen, heißt es in einem heute im Bundesrat vorgestellten Antrag, hinter dem insgesamt sieben Länder stehen.
Auch sollten sogenannte Homoheiler und ihre Organisationen keine öffentlichen Gelder oder medizinische Vergütungen mehr erhalten. Der Vorstoß wird nun zunächst in den Ausschüssen der Länderkammer beraten.
Homo- oder Transsexualität seien weder Krankheiten noch eine Störung und deshalb „in keiner Weise behandlungsbedürftig“, sagte Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne). Dennoch verträten manche sogenannte Therapeuten und Verbände weiter diese Auffassung.
Dafür gebe es aber keine wissenschaftliche Basis. Zur Menschenwürde gehöre das Recht auf freie sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität. Daher müsse fragwürdigen und menschengefährdenden Therapieangeboten die Grundlage entzogen werden.
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) hatte immer wieder betont, dass Homosexualität keine Erkrankung ist und keiner Heilung bedarf.
Direkte und indirekte Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung seien allerdings häufige Ursachen für psychische und physische Erkrankungen, hatte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery bereits vor einigen Jahren eine Stellungnahme der 64. Generalversammlung des Weltärztebundes vom Oktober 2013 zusammengefasst.
Darin lehnten die Delegierten des Weltärztebundes sogenannte Reparations- beziehungsweise Konversionstherapien strikt ab. Diese seien nicht nur unwirksam, sie könnten sich sogar negativ auf die Gesundheit auswirken.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte vorgestern eine Fachkommission zum Thema eingesetzt. Die Experten sollen bis zum Herbst Vorschläge für ein wirksames Verbot der Konversionstherapien für Homosexuelle vorlegen.
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