Grüne wollen sexuelle Identität ins Grundgesetz schreiben

Berlin – Die Grünen wollen in den Grundgesetz-Artikel gegen Diskriminierung auch die sexuelle Identität aufnehmen. Das soll Teil eines bundesweiten „Aktionsplans für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ werden, heißt es in einem Antrag, den die Bundestagsfraktion verabschiedet hat.
In Artikel drei des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Unter anderem der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, auch die sexuelle Identität aufzunehmen. Im Grünen-Antrag heißt es, der Artikel schreibe in seiner jetzigen Form „einen der zentralen Mechanismen von Homo- und Transfeindlichkeit fort“, nämlich das „Unsichtbarmachen“ und „Bagatellisieren“ von Diskriminierungen.
In dieser Frage ziehen FDP und Grüne an einem Strang. FDP-Politiker Jens Brandenburg sagte, kein Mensch dürfe aufgrund seiner sexuellen Identität ausgegrenzt, verfolgt oder diskriminiert werden“. Diesen Schutz solle das Grundgesetz künftig auch im Wortlaut garantieren. Eine fraktionsübergreifende Initiative ist geplant.
Als weitere Bausteine des Aktionsplans fordern die Grünen eine stärkere Berücksichtigung der Interessen älterer Lesben, Schwuler, Bi-, Trans- und Intersexueller (LSBTI), ein Bund-Länder-Programm gegen LSBTI-feindliche Gewalt, ein Verbot von „geschlechtszuweisenden“ Operationen ohne medizinische Notwendigkeit und Zustimmung der Betroffenen sowie ein Verbot von Konversionstherapien, also umstrittener Therapien zur angeblichen „Heilung“ von Homosexualität.
„Auch wenn Lesben und Schwule zunehmend offen leben, bleibt Diskriminierung im Alltag ein großes Problem“, sagte der Sprecher der Grünen-Fraktion für Queer-Politik, Sven Lehmann. Die Bundesregierung bleibe bisher bei unverbindlichen Absichtserklärungen.
Derzeit soll eine Expertenkommission im Auftrag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Vorschläge für ein wirksames Verbot von Konversionstherapien für Homosexuelle erarbeiten. „Homosexualität ist keine Krankheit und nicht therapiebedürftig“, sagte Spahn, der sich bereits im Februar für ein Verbot ausgesprochen hatte, kürzlich in Berlin anlässlich der Einsetzung der Fachkommission.
Deswegen sei er für ein Verbot der „Konversionstherapie“. Dies rechtlich zu regeln, sei aber nicht so einfach, erklärte der Minister damals. Daher werde man auf Grundlage der Empfehlungen der Experten entscheiden, wie und was umgesetzt werden könne.
Im Mai und Juni sind den Angaben zufolge zwei Workshops geplant, zu denen neben Politikern und Wissenschaftlern auch Betroffene eingeladen werden. Auch Institutionen aus dem Ausland, die mit gesetzlichen Verboten bereits Erfahrungen gesammelt hätten, sollten an dem Austausch teilnehmen, hieß es. Ein Abschlussbericht der Experten soll voraussichtlich im Herbst veröffentlicht werden.
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