Länder legen Gesetzesentwurf zur einheitlichen OTA-Ausbildung vor
Berlin – Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) sowie deren Finanzierung sollen künftig bundeseinheitlich geregelt werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundesrat heute vorgelegt. Seiner Ansicht nach erfordert der fortschreitende Fachkräftemangel in den Kliniken eine Aufwertung des Berufsbildes.
„Operationstechnische Assistenten vereinen organisatorische sowie medizinisch-technische Fachkenntnisse rund um die operative Betreuung der Patienten. Insbesondere das komplexe Versorgungssystem macht ihren Einsatz erforderlich“, erklärte der Bundesrat. Die bestehenden Landesregelungen seien zu unterschiedlich und könnten langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens führen, warnten die Länder.
Außerdem befürchten sie, dass die derzeitige Ausbildungsfinanzierung mit Blick auf das an Fallgruppen orientierte Abrechnungssystem nicht mehr gesichert sei. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet.
Die Vorlage ist mit einem Gesetzentwurf identisch, den der Bundesrat bereits im Februar 2010 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser hat ihn wegen des Ablaufs der 17. Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten.
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