Chirurgen dringen auf klare Aufgabenteilung bei Ausbildungsreform von OP-Assistenten

Berlin – Bei der geplante bundeseinheitliche Ausbildungsregelung für Anästhesie- und Operationstechnische Assistenten sollten die Verbände der betroffenen Berufs- beziehungsweise Fachgruppen sowie die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften beteiligt werden. Dafür hat sich der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) ausgesprochen.
Hintergrund ist, dass bereits seit Anfang der 1990er-Jahre Krankenhäuser zum Operationstechnischen und seit 2004 zum Anästhesietechnischen Assistenten (OTA/ATA) ausbilden. Laut dem Statistischen Bundesamts wurden so bis Ende 2018 an 120 Schulen rund 4.000 OTA ausgebildet. Die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsinhalte waren aber bisher nicht bundesweit einheitlich strukturiert.
Jetzt soll ein Gesetz über die Ausbildung zur ATA/OTA die Ausbildungsinhalte bundesweit vereinheitlichen. Dieses Vorhaben begrüßt der BDC grundsätzlich. Der Verband dringt aber in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf darauf, dass die heilkundlichen Tätigkeiten „immer und ausdrücklich nur durch den Arzt oder auf ärztliche Anordnung im Wege der Delegation zu erfolgen haben“.
„Beispielhaft zu nennen ist der Bereich des Operierens. Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um eine ärztliche Tätigkeit, geprägt durch das Erfordernis, bei Bedarf auch akut Indikationen zum weiteren (operativen) Vorgehen zu stellen“, schreibt der Verband.
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