Länder wollen Testpflicht für geimpftes medizinisches Personal nicht umsetzen

Berlin – Die Gesundheitsminister der Länder wollen die im neuen Infektionsschutzgesetz geforderte Testpflicht für geimpftes oder genesenes Personal in medizinischen Einrichtungen nicht umsetzen. Das geht aus einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hervor, der heute einstimmig gefallen ist. Das Papier liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Man sei sich unter allen Ländern einig, dass bis zu einer Korrektur des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) „die Regelungen in Paragraf 28b Absatz 2 im vorgenannten Sinne für Immunisierte „nicht angewendet werden“ sollten, heißt es in dem Beschluss.
Das gelte auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, die Test-Verordnung dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich aus dem Paragrafen 28b Absatz 2 ergebenden Testpflichten verbunden ist.
Das Gesetz sieht seit gestern einen täglichen Antigenschnelltest für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vor – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Patienten sind davon zumeist ausgenommen. Die Regel gilt für alle medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die in Paragraf 23 Absatz 3 Satz 1 aufgelistet sind.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28b Absatz 2) kann der tägliche Antigenschnelltest eigenständig ohne Überwachung erfolgen. Alternativ sind zwei PCR-Tests pro Woche möglich. Das Wort „täglich“ ist im Infektionsschutzgesetz zwar nicht direkt zu finden.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verwies auf Nachfrage aber auf die nationale Teststrategie. Demnach gilt als „gültiger Testnachweis“ ein Antigenschnelltest, der „maximal 24 Stunden alt ist oder ein PCR-Test, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt“.
Die Gesundheitsminister der Länder setzen sich in ihrem Beschluss für eine Nachbesserung der gesetzlichen Regel ein. Sie rufen den Bund auf, „umgehend klarzustellen“, dass für die immunisierten Beschäftigten genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigenschnelltest in Eigenanwendung ausreichend sei, heißt es darin. Das Gesetz sei „umgehend“ zu korrigieren.
Aus infektiologischer Sicht erscheine zwar die bisher von der GMK geforderte Testpflicht für geimpfte und genesene Beschäftigte mittels (mindestens) Antigenschnelltest in Eigenanwendung angemessen, um die auch von geimpften Personen ausgehenden Risiken eines Infektionseintrages zu begrenzen, schreiben die Minister. Eine generelle tägliche Testpflicht aller geimpften und genesenen Beschäftigten erscheine demgegenüber aber „unangemessen“.
Die Gesundheitsminister stellen klar, dass eine tägliche Testung vollständig immunisierter Beschäftigter zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche führt. Zudem seien die Testkapazitäten begrenzt verfügbar und insbesondere seien die Laborkapazitäten durch die hohen Inzidenzen in zahlreichen Ländern bereits ausgeschöpft.
Die Neuregelung hatte gestern bundesweit die Ärzte aus zahlreichen Fachgebieten aufgeschreckt. Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten sich direkt an den geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewandt. Die Forderung: Die Regelung unverzüglich bundesweit aufzuheben.
„Der Gesetzgeber ist gut beraten, diesen Lapsus des Gesetzes unverzüglich zu beheben, ehe der Schaden irreparable Dimensionen annimmt“, sagte heute erneut der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt, der zugleich Präsident der Bundesärztekammer ist. Sollte die gesetzestechnische Umsetzung einer Anpassung dieser Regelung zu viel Zeit in Anspruch nehmen, so bedürfe es eines sofortigen Signals aus Berlin, wie man bis dahin zu verfahren habe.
„Mit einem einstimmigen Votum fordert das Gremium den Gesetzgeber auf, seine Hals über Kopf eingeführte Testregelung schnell zu ändern. Das ist der einzig richtige Weg“, erklärte KBV-Chef Andreas Gassen. KBV-Vize Stephan Hofmeister wies erneut darauf hin, dass die Regelungen vor dem Hintergrund der Knappheit von Tests nicht umsetzbar sei. Zudem würden nicht nur die auf Hochtouren laufende Impfkampagne, sondern auch die Regelversorgung der Patienten erheblich beeinträchtigt. „Das kann niemand wollen“, sagte er.
Die Kinderärzte hatten moniert, dass die Eltern als Begleitpersonen nun getestet werden müssten. Das sei aber nicht so, wiedersprach das BMG gestern. Auch heute hieß es aus Nordrhein-Westfalen erneut, dass die Regelung Eltern von Kindern bei einem Arztbesuch nicht betreffe.
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