Ärzteschaft

Längere Einführungsphase für Telematikanbindung gefordert

  • Freitag, 23. Juni 2017

Berlin/München – Innerhalb von zwölf Monaten – bis Juli 2018 – sollen alle Praxen in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert den Gesetzgeber nun auf, die Frist zu verlängern. Viele Ärzte und Psychotherapeuten fühlten sich durch die verkürzte Einführungszeit unter Druck gesetzt, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel in einem KV-on-Interview.

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Hintergrund ist, dass ab Juli 2017 laut eines Beschlusses der gematik innerhalb eines Jahres sämtliche Praxen an die TI angebunden sein sollen. Ursprünglich waren für den TI-Anschluss der Praxen zwei Jahre ab Beginn des Rollouts am 1. Juli 2016 vorgesehen. Da die Industrie die Technik nicht rechtzeitig liefern konnte, wurde der Startermin durch den Gesetzgeber vom 1. Juli 2016 auf den 1. Juli 2017 verschoben und damit der Zeitraum für die Anbindung an die TI von zwei Jahren auf ein Jahr reduziert.

Kriedel riet den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten Ruhe zu bewahren. Zudem sollten sie beim Abschluss von Verträgen beispielsweise auf eine Preisgarantie in Höhe der Finanzierungspauschale zum Zeitpunkt der Installation achten. Außerdem müsse vertraglich gewährleistet sein, dass das Gerät nachträglich kostenneutral mit der Funktionalität der qualifizierten elektronischen Signatur ausgerüstet werden könne. Die Zusage, dass bei Ausfall des Konnektors kurzfristig Ersatz geboten werde, sei ebenfalls sinnvoll.

Neben der KBV hat auch die Vollversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Mitte der Woche „eine realistische Zeitplanung in Bezug auf die TI“ verlangt. KVB-Vorstand Pedro Schmelz kritisierte dass die Politik die Ärzteschaft mit finanziellen Repressalien bedrohe, obwohl es doch an der Industrie liege, dass die für den Aufbau der TI erforderlichen Komponenten noch nicht lieferbar seien. Schmelz bezeichnete dies als „Posse und trauriges Schauspiel“ und empfahl den KVB-Mitgliedern, sich durch die politischen Drohszenarien nicht unter Druck setzen zu lassen.

Ähnlich äußerte sich die KV Nordrhein bei ihrer Vertreterversammlung (VV). „Gespräche der KBV mit dem Bundesministerium für Gesundheit über eine Verlängerung der Frist bis zum 1. Juli 2019 laufen bereits“, sagte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Der ursprüngliche Zeitplan werde nicht einzuhalten sein – schon deshalb, weil die Industrie derzeit keinen zertifizierten Konnektor ausliefern könne. Er hoffe, dass die notwendigen IT-Komponenten ab dem dritten Quartal erhältlich seien und empfehle den Ärzten, kein ,Windhundrennen‘ zu starten und den Praxis-Einstieg in die TI mit kühlem Kopf zu gestalten.

Zuletzt hatte die KV Westfalen-Lippe auf Probleme bei der Erprobung mit dem Versichertenstammdatenabgleich hingewiesen. Sie mahnte die Ärzte ebenfalls nicht überstürzt zu reagieren und zunächst abzuwarten.

hil/sb

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