Ärzteschaft

KBV informiert Ärzte über Anbindung an Telematik­infrastruktur

  • Donnerstag, 6. Juli 2017
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Berlin - In den kommenden Monaten sollen alle Arzt- und Psychotherapie-Praxen an Deutschlands größtes elektronisches Gesundheitsnetz, die Telematikinfrastruktur (TI), angeschlossen werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dazu jetzt eine Praxisinformation herausgegeben. Sie gibt einen Überblick über notwendige technische Ausstattung, Finanzierung und enthält Hinweise, wie Praxen sich auf den Einstieg in die TI vorbereiten können.

Die Gesellschafterversammlung der gematik – Gesellschaft für Telematik­anwen­dungen der Gesundheitskarte – hat Anfang Juni den Betrieb der TI mit der ersten Anwendung „Versichertenstammdatenmanagement“ (VSDM) freigegeben und damit ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt. Fest steht auch, was die Krankenkassen für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zahlen müssen. Die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen haben dazu eine Vereinbarung getroffen, die zum 1. Juli in Kraft getreten ist.

1. Juli ist wichtiges Datum

Die gematik geht davon aus, dass die ersten Konnektoren und Kartenterminals ab Herbst auf dem Markt sein werden. Erst dann kann die Ausstattung der Praxen beginnen. „Ein für alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten wichtiges Datum ist der 1. Juli 2018. Bis dahin – so will es der Gesetzgeber bislang – sollen alle Praxen das VSDM durchführen können“, umreißt die Praxisinformation den Zeitplan. Allerdings sei dieser Zeitraum extrem knapp, um die Praxen aller Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte mit der neuen Technik auszustatten. „Die KBV und die KVen setzen sich deshalb für eine Fristverlängerung ein. Dieser Forderung will der Gesetzgeber jetzt offenbar nachkommen und die Frist um ein halbes Jahr auf den 31. Dezember 2018 verschieben“, heißt es in der Information.

Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen: Jede Praxis erhält eine Erstausstattungspauschale, die die Kosten für den Konnektor und für ein bis drei Kartenterminals umfasst. Sie beträgt im dritten Quartal 3.055 Euro. In den drei Folgequartalen wird der Preis des Konnektors um jeweils zehn Prozent abgesenkt, damit sinkt auch die Pauschale. „Hintergrund für die abgestaffelte Erstausstattungspauschale ist die Marktentwicklung in diesem Bereich. Es wird erwartet, dass die Preise für die Konnektoren fallen, sobald weitere Anbieter auf den Markt kommen“, heißt es in der Praxisinformation. Anderenfalls wollen KBV und Krankenkassen neu verhandeln.

Startpauschale von 900 Euro

Die Höhe der Erstausstattungspauschale, die eine Praxis erhält, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Technik, also nach dem Tag, an dem die Praxis erstmalig Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte abgleicht. Wann der Konnektor bestellt oder geliefert wird, ist dagegen nicht entscheidend. Zusätzlich erhalten die Praxen laut der KBV-Information eine Starterpauschale von 900 Euro, die die Kosten für das Software-Update im Praxisverwaltungssystem, die Installation der Technik sowie den Zusatzaufwand der Praxen in der Startphase des VSDM umfasst.

Laut KBV sollen die Praxen auch für die laufenden Betriebskosten Geld erhalten. Außerdem seien Pauschalen sind für den Praxisausweis und den elektronischen Heilberufeausweis vorgesehen. Ferner werde ein mobiles Kartenterminal finanziert, wenn Ärzte Haus- und Pflegeheimbesuche durchführten oder in ausgelagerten Praxisräumen tätig seien. Die Auszahlung der Erstausstattungs- und Betriebskostenpauschalen erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.

hil

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