Landarztquote fürs Medizinstudium in Rheinland-Pfalz beschlossen

Mainz – Landarztquote und Gesundheitspraktikum: Die Zulassung für Medizinstudierende wird zum Sommersemester 2020 neu geregelt. Der rheinland-pfälzische Landtag hat gestern das entsprechende Gesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der CDU verabschiedet. Die AfD-Fraktion enthielt sich.
20 Prozent der Erstsemester können demnach über die Landarztquote zum Studium zugelassen werden. Damit soll dem Ärztemangel auf dem Land begegnet werden. Von den übrigen Erstsemestern bekommen 30 Prozent über ihre Abiturnote einen Studienplatz, 60 Prozent über ein Auswahlverfahren der Hochschule und 10 Prozent über die Eignung.
Um diese nachzuweisen sollen Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktika eingeführt werden – allerdings voraussichtlich frühestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung.
„In Rheinland-Pfalz gibt es schon jetzt die Möglichkeit, ohne Abitur Medizin zu studieren“, betonte Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD). Mit dem Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktikum öffne man die Türen noch weiter für Bewerbern, denen der Weg ins Studium aufgrund der Schulnoten versperrt sei.
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