Bundesrat billigt Änderungen bei Zulassung zum Medizinstudium

Berlin – Der Bundesrat hat heute die vom Bundestag beschlossene Änderung des Hochschulrahmengesetzes gebilligt. Sie setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) um.
Dieses hatte die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber für die Beseitigung der verfassungswidrigen Rechtslage eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2019 gewährt.
In Reaktion auf die höchstrichterliche Rechtsprechung wird Paragraf 32 des Hochschulrahmengesetzes aufgehoben. Die tatsächliche Durchführung der Zulassungsverfahren richtet sich damit nach landesrechtlichen Regelungen, die jeweils einen Staatsvertrag der Länder umsetzen.
Durch die Bindung an den Staatsvertrag soll sichergestellt werden, dass bundesweit die gleichen Regeln gelten. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
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