Politik

Landarztquote in Nordrhein-Westfalen soll auch für Pädiater und Internisten gelten

  • Dienstag, 10. Juli 2018
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Düsseldorf – Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat den Entwurf für ihr Landarztgesetz vorgestellt. Danach soll die Landarztquote nicht nur für Allge­meinmediziner gelten, sondern auch für Kinder- und Jugendärzte sowie für Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung. Das bestätigte das Gesundheitsministerium in NRW dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage.

Paragraf zwei des Gesetzesentwurfes sieht vor, dass Bewerber, die über die Land­arztquote einen Studienplatz erhalten haben, nach Abschluss des Studiums eine Weiterbildung absolvieren, die „zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung berechtigt“. Laut dem fünften Sozialgesetzbuch sind dies nicht nur Fachärzte für Allgemeinmedizin, sondern auch Pädiater und Internisten ohne Schwerpunkt­bezeich­nung.

In den vergangenen Wochen hatte der Berufsverband der Internisten (BDI) gefordert, die Landarztquote nicht nur auf die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu beziehen. BDI-Präsident Hans-Friedrich Spies betonte Mitte Juni, dass die haus­ärztliche Versorgung nicht nur von der Allgemeinmedizin, sondern auch von haus­ärztlich tätigen Fachärzten für Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendärzten sichergestellt werde.

„In ländlichen Regionen in NRW ist der Mangel unter anderen an Hausärzten bereits heute spürbar. Die Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung und damit einhergehend die Bekämpfung des drohenden Ärztemangels – insbesondere auf dem Land – sind große Herausforderungen des Gesundheitssystems“, schreibt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes im Vorspann des Gesetzesentwurfes.

Von rund 11.000 niedergelassenen Hausärzten in NRW hätten fast 60 Prozent das 60. Lebensjahr überschritten. Landesweit arbeiteten knapp 13 Prozent der Hausärzte über das 65. Lebensjahr hinaus – in Westfalen-Lippe fast 20 Prozent. Im vergangenen Jahr seien 450 Hausärzte in den Ruhestand gegangen, im Gegenzug seien nur gut 200 neue Anerkennungen von Ärzten mit der Weiterbildung Allgemeinmedizin erteilt worden.

Eine Lösung sieht die NRW-Landesregierung darin, Medizinstudienplätze gezielt an Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztweiterbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten. Das Gesetz sieht aber auch drastische Strafen vor. Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro rechnen.

hil

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