Kabinett in Nordrhein-Westfalen billigt Gesetz zur Landarztquote im Medizinstudium

Düsseldorf – Das Kabinett in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat heute einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zur Landarztquote im Medizinstudium sowie weitere Eckpunkte zur Umsetzung verabschiedet. Damit werde ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum auf den Weg gebracht, hieß es heute von der Landesregierung.
„Nordrhein-Westfalen betritt hier absolutes Neuland. Bislang hat noch kein Bundesland die gesetzlichen Weichen für die Umsetzung der Landarztquote gestellt. Wir gehen hier mutig voran und wollen damit auch andere Bundesländer motivieren, diesen Schritt zu gehen“, erklärte Laumann. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe gezeigt, dass nicht ausschließlich ein hervorragendes Abitur den Weg in die Medizin eröffnen dürfe. Vielmehr müsse sich die Auswahl der Studierenden mehr an den Bedarfen der medizinischen Versorgung orientieren.
7,6 Prozent Vorabquote
Dem Ministerium zufolge sollen über eine Vorabquote voraussichtlich 7,6 Prozent der Medizinstudienplätze in NRW an Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten. Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) soll als zuständige zentrale Vergabestelle die Auswahlverfahren betreuen und die Vergabe der Studienplätze evaluieren. Die Kriterien sind noch in einer Verordnung zum Landarztgesetz zu regeln, das das Kabinett bereits im Entwurf beschlossen hat.
In die Auswahl der Studierenden sollen neben der Abiturnote Kriterien wie die Berufsausbildung und Berufserfahrung einfließen. „Und: Patientenorientierung in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Daher ist zudem geplant, im Rahmen eines standardisierten Tests die Eignung zur Tätigkeit als Landarzt zu überprüfen“, erläuterte Laumann. Ab dem Wintersemester 2019/2020 soll die Landarztquote greifen. Dann werde man mit 168 Landarzt-Studienplätzen starten, kündigte Laumann an. Absolventen, die sich nicht an die Landarzt-Zusage hielten, müssten mit empfindlichen Vertragsstrafen rechnen, sagte Laumann.
Der Minister stellte zudem die Weiterentwicklung des Hausarztaktionsprogramms (HAP) vor. Dieses konzentriert sich demnach ab sofort wieder auf Kommunen mit bis zu 25.000 Einwohnern. Gleichzeitig werden die finanziellen Anreize zur Niederlassung und Anstellung von Hausärzten in Gebieten erhöht, in denen infolge einer ungünstigen Altersstruktur der Hausärzteschaft künftig eine Unterversorgung drohen kann.
Laumann wies darauf hin, dass es immer häufiger Versorgungsengpässe im ländlichen Raum gebe, vor allem kleineren Kommunen fehlten Hausärzte. „Mit dem überarbeiteten HAP wird ein größerer Anreiz geschaffen, sich dort niederzulassen“, sagte der Gesundheitsminister. Darüber hinaus könnten Einzelförderungen von bis zu 60.000 Euro ab sofort von Hausärzten in 160 Kommunen als nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Bislang lag die Höchstfördersumme bei bis zu 50.000 Euro.
Das HAP ist 2009 eingeführt worden. Bislang wurden 265 Förderanträge bewilligt. Im Zuge dessen wurden bislang rund zehn Millionen Euro an Fördermitteln investiert. Die aktualisierten Förderlisten mit den 160 Kommunen und weitere Informationen zum HAP gibt es online.
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