Länder starten neuen Anlauf für Rauchverbot im Auto

Düsseldorf – Mehrere Länder unternehmen einen neuen Anlauf für ein Rauchverbot im Auto, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Der Antrag werde am 26. September ohne Änderungen erneut in die Länderkammer eingebracht, sagte eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums. Zuvor hatte die Rheinische Post berichtet.
„Es ist unverantwortlich, wenn Menschen in Gegenwart von Kindern oder Schwangeren in Autos rauchen“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Ungeborene Kinder und Minderjährige könnten sich nicht vor den Gefahren des Passivrauchens schützen.
Schädigungen der Lunge, erhöhtes Krebsrisiko und Wachstumsstörungen seien nur einige Gefahren. Der Staat habe daher eine besondere Schutzpflicht gegenüber denjenigen, die sich nicht selbst schützen könnten.
Um das Rauchverbot im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren zu erreichen, haben unter anderem Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erneut eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes eingebracht. Erwartungen, dass auf freiwilliger Basis auf das Rauchen im Auto in Anwesenheit verzichtet werde, hätten sich nicht erfüllt, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Seit Jahren setzt sich auch die Ärzteschaft für ein solches Rauchverbot in Autos ein. Immer wieder gab es dazu den dringenden Aufruf des Deutschen Ärztetags an die Politik, auch das Passivrauchen in Autos zu verbieten.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg schätze, dass derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt seien. Außerdem erhöhe Passivrauchen das Krebsrisiko. So erkrankten Minderjährige, deren Eltern rauchen, beispielsweise häufiger an Lebertumoren oder Leukämie.
Gerade in geschlossenen Räumen seien Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt, heißt es weiter in dem Entwurf. „Die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen erreicht bereits beim Rauchen einer einzigen Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte“, heißt es in dem Entwurf.
Wenn der Bundesrat den Gesetzentwurf zustimmt, ist der Bundestag am Zug. Schon seit Jahren gibt es Initiativen der Bundesländer für die Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes. Zuletzt entschied der Bundesrat im März 2022, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.
Im Sommer 2023 lag auch ein Referentenentwurf aus dem Haus des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) vor. Die Gesetzesänderung kam aber wegen des Ampelaus auf Bundesebene in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zustande.
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