Politik

Länder wollen bei Reform der Arzneimittelpreisbildung mitreden

  • Mittwoch, 22. Oktober 2025
/okskaz, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundesrat drängt die Bundesregierung zu einer Reform der Preisbildung bei patentgeschützten Arzneimitteln. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat in der vergangenen Woche auf Initiative von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gefasst.

Im Kern geht es darin um eine Stärkung der Pharmaindustrie durch Bürokratieabbau. Zudem brauche es eine zügige Reform des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), „um dieses an die bestehenden Herausforderungen anzupassen“. Dabei müssten als Ziele sowohl Anreize für die Forschung und Entwicklung neuer Arzneimittel als auch der Zugang und die Bezahlbarkeit dieser Arzneimittel berücksichtigt werden.

Die Besonderheiten bei der Bewertung des Zusatznutzens für neuartige Therapien (ATMPs) beziehungsweise personalisierte Medizin sollten ebenfalls Teil der Reform sein.

Da eine starke pharmazeutische Industrie und die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung auch im Interesse der Länder seien, sollten diese mit einbezogen werden. Dabei wollen sie insbesondere an den Beratungen im Rahmen des von der Bundesregierung geplanten Pharmadialogs teilnehmen.

Neben der Preisbildung müssten auch Zulassungsverfahren für Arzneimittel beschleunigt werden. Im Zuge der COVID-19-Pandemie sei dies bereits vorübergehend geschehen. „Dies hat zu einer deutlichen Effizienzsteigerung und einer geringeren Bürokratiebelastung geführt“, heißt es in der Entschließung. „Mittlerweile nehmen diese Prozesse wieder sehr viel Zeit in Anspruch.“

Die Länderkammer bittet die Bundesregierung deshalb, die während der Pandemie gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen zu nutzen, um wieder eine deutliche Beschleunigung auf Ebene der nationalen Behörden zu erreichen. Zudem sehen die Länder in einer Reform des Arzneimittelgesetzes das Potenzial, die pharmazeutische Industrie von nicht notwendiger Bürokratie zu entlasten.

Bei einer Reform sollten insbesondere die Dokumentationsanforderungen beim Import von Wirkstoffen menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft oder von Wirkstoffen, die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, sowie die Anforderungen des Verbringungsverbots in den Blick genommen werden, betont der Bundesrat.

Der Abbau von Bürokratie und Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie seien erforderlich, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und damit auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung dauerhaft zu gewährleisteten.

lau

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