Ärzteschaft

Landesärztekammer Mecklen­burg-Vorpommern macht Weg für Fernbehandlung frei

  • Montag, 2. Dezember 2019
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Rostock – Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern dürfen künftig Patienten auch ohne vorhe­rigen persönlichen Kontakt via Internet, Video oder Telefon behandeln. Die Kammer­ver­sammlung der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat den Weg für die aus­schließliche Fernbehandlung frei gemacht, wie die Kammer mitteilte.

Mit deutlicher Mehrheit stimmte die Versammlung für eine entsprechende Anpassung des Paragrafen 7 Absatz 4 der Berufsordnung. Dieser regelt das Verhältnis zwischen Arzt und Patient und sah bislang nur in wenigen Ausnahmefällen eine Behandlung über Telekommu­nikationsmittel ohne persönlichen Kontakt vor.

Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern können nun nach sorgfältiger Abwägung und im Einzel­fall entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Patienten ohne persönlichen Kontakt be­raten und behandeln möchten.

Außerdem hat die Kammerversammlung den Vorstand beauftragt, innerhalb einer Ar­beits­gruppe unter anderem Regeln zur Anwendung der Telemedizin zu erarbeiten, um Ärzte bei der ausschließlichen Fernbehandlung zu unterstützen.

Die neue Berufsordnung für Mecklenburg-Vorpommern tritt nach Verkündung im Ärzte­blatt in Kraft. Mit der Öffnung der Berufsordnung zählt Mecklenburg-Vorpommern den Angaben zufolge zu den 14 Bundesländern, die die ausschließliche Fernbehandlung zugelassen haben.

In Baden-Württemberg ist sie demnach im Rahmen eines Modellprojektes gestattet, die Landesärztekammer Brandenburg hat die Anpassung der Berufsordnung abgelehnt.

dpa

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