Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern macht Weg für Fernbehandlung frei

Rostock – Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern dürfen künftig Patienten auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt via Internet, Video oder Telefon behandeln. Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern hat den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung frei gemacht, wie die Kammer mitteilte.
Mit deutlicher Mehrheit stimmte die Versammlung für eine entsprechende Anpassung des Paragrafen 7 Absatz 4 der Berufsordnung. Dieser regelt das Verhältnis zwischen Arzt und Patient und sah bislang nur in wenigen Ausnahmefällen eine Behandlung über Telekommunikationsmittel ohne persönlichen Kontakt vor.
Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern können nun nach sorgfältiger Abwägung und im Einzelfall entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Patienten ohne persönlichen Kontakt beraten und behandeln möchten.
Außerdem hat die Kammerversammlung den Vorstand beauftragt, innerhalb einer Arbeitsgruppe unter anderem Regeln zur Anwendung der Telemedizin zu erarbeiten, um Ärzte bei der ausschließlichen Fernbehandlung zu unterstützen.
Die neue Berufsordnung für Mecklenburg-Vorpommern tritt nach Verkündung im Ärzteblatt in Kraft. Mit der Öffnung der Berufsordnung zählt Mecklenburg-Vorpommern den Angaben zufolge zu den 14 Bundesländern, die die ausschließliche Fernbehandlung zugelassen haben.
In Baden-Württemberg ist sie demnach im Rahmen eines Modellprojektes gestattet, die Landesärztekammer Brandenburg hat die Anpassung der Berufsordnung abgelehnt.
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