Ärzteschaft

Baden-Württemberg ermöglicht ausschließliche Fernbehandlung für alle

  • Freitag, 15. Mai 2020
Arzt berät eine Patienten über den Laptop in der Videosprechstunde. /rocketclips, stock.adobe.com
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Stuttgart – In Baden-Württemberg können Ärzte die ausschließliche Fernbehandlung künf­tig auch bei allen neuen Patienten nutzen. Darauf hat die Ärztekammer Baden-Würt­temberg hingewiesen. Die entsprechende Neuregelung der Berufsordnung (§ 7 Absatz 4) tritt am 1. Juni 2020 in Kraft.

Derzeit ist die ausschließliche Fernbehandlung neuer Patienten nur im Rahmen von Mo­dellprojekten in dem Bundesland möglich, während Bestandspatienten bereits seit Jahren von telemedizinischen Angeboten profitieren können. „Die ausschließliche Fernbehand­lung ist eine wichtige und sinnvolle Ergänzung für die Patientenversorgung“, sagte Kammerpräsident Wolfgang Miller.

Telemedizinische Arztter­mine würden sich leichter in den Alltag integrieren lassen und trügen zur Reduzierung von Wartezeiten und Verzögerungen im Medizinbetrieb bei. Die Fernbehandlung ersetze aber nicht den persönlichen Arzt-Patienten-Kon­takt, der weiter­hin die Regel bleibe.

Die TK Baden-Württemberg wertete den Vorstoß der Kammer als positives Signal: „Er eröff­net Ärzten und Patienten neue Optionen und bringt die Digitalisierung des Gesundheitswe­sens deutlich voran“, lobte der Leiter der TK-Landesvertretung, Andreas Vogt.

Da die Abrechnungsmöglichkeiten für telemedizinische Behandlungen bereits im vergange­nen Jahr stark verbessert worden seien, hofft er nun auf einen verstärkten Einsatz der Fern­behandlung.

hil/sb

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