Baden-Württemberg ermöglicht ausschließliche Fernbehandlung für alle

Stuttgart – In Baden-Württemberg können Ärzte die ausschließliche Fernbehandlung künftig auch bei allen neuen Patienten nutzen. Darauf hat die Ärztekammer Baden-Württemberg hingewiesen. Die entsprechende Neuregelung der Berufsordnung (§ 7 Absatz 4) tritt am 1. Juni 2020 in Kraft.
Derzeit ist die ausschließliche Fernbehandlung neuer Patienten nur im Rahmen von Modellprojekten in dem Bundesland möglich, während Bestandspatienten bereits seit Jahren von telemedizinischen Angeboten profitieren können. „Die ausschließliche Fernbehandlung ist eine wichtige und sinnvolle Ergänzung für die Patientenversorgung“, sagte Kammerpräsident Wolfgang Miller.
Telemedizinische Arzttermine würden sich leichter in den Alltag integrieren lassen und trügen zur Reduzierung von Wartezeiten und Verzögerungen im Medizinbetrieb bei. Die Fernbehandlung ersetze aber nicht den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, der weiterhin die Regel bleibe.
Die TK Baden-Württemberg wertete den Vorstoß der Kammer als positives Signal: „Er eröffnet Ärzten und Patienten neue Optionen und bringt die Digitalisierung des Gesundheitswesens deutlich voran“, lobte der Leiter der TK-Landesvertretung, Andreas Vogt.
Da die Abrechnungsmöglichkeiten für telemedizinische Behandlungen bereits im vergangenen Jahr stark verbessert worden seien, hofft er nun auf einen verstärkten Einsatz der Fernbehandlung.
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