Landesärztekammer will in Dopingaffäre selbst ermitteln

Jena – Nach dem Auffliegen eines mutmaßlichen Dopingarztes aus Erfurt will die Landesärztekammer Thüringen das berufsrechtliche Verfahren gegen den Mediziner vorantreiben. Die Kammer habe die Staatsanwaltschaft München um Informationen gebeten, um eigene Ermittlungen einleiten zu können, sagte eine Sprecherin.
Der Mediziner war Ende Februar in Erfurt festgenommen worden. Die Kammer hatte ein hartes Vorgehen gegen ihn angekündigt, sollten sich die Vorwürfe gegen ihn bestätigen. Möglicherweise könnte der Erfurter Arzt in einem Berufsgerichtsverfahren für berufsunwürdig erklärt werden. Das hätte den Entzug der ärztlichen Zulassung durch das Landesverwaltungsamt zur Folge.
Ein solches faktisches Berufsverbot ist das schärfste Schwert im ärztlichen Berufsrecht und extrem selten. Das Landesverwaltungsamt spricht von zwei Fällen in den vergangenen Jahren in Thüringen. Vorrang hätten in dem Dopingskandal aber erst einmal die strafrechtlichen Ermittlungen, sagte die Kammersprecherin. Der Ärztekammer selbst stehe kein polizeiliches oder staatsanwaltschaftliches Instrumentarium zur Verfügung.
Generell sind Berufsrechtsverfahren gegen Thüringer Ärzte eher selten. Im vergangenen Jahr bearbeitete die Ärztekammer 36 Fälle. 20-mal seien wegen des Verdachts auf ein Berufsvergehen Kammerermittlungen eingeleitet, sechsmal Berufsgerichtsverfahren eröffnet worden. 2017 wurden 38 Verfahren bearbeitet, 20 Ermittlungs- und vier Berufsgerichtsverfahren eingeleitet. Für letztere ist die Heilberufekammer am Verwaltungsgericht Meiningen zuständig. In Thüringen arbeiten mehr als 9.000 Ärzte in Praxen, Krankenhäusern und Gesundheitsbehörden.
Berufsrechtsverfahren werden von der Kammer eingeleitet, wenn Mediziner gegen ihre ärztliche Pflicht verstoßen. In Thüringen ging es in der Vergangenheit dabei vor allem darum, dass Gutachten nicht fristgerecht fertig waren, die ärztliche Schweigepflicht verletzt, Patienten schlecht aufgeklärt oder fehlerhaft behandelt wurden. Weil es sich um sehr geringe Zahlen und Einzelfälle handele, seien allerdings keine Aussagen zu den konkreten Verfahren möglich, so die Kammersprecherin.
Noch ungewiss sind laut Ärztekammer derzeit die berufsrechtlichen Konsequenzen für einen Hausarzt aus dem Weimarer Land, der vor einem Jahr wegen fragwürdiger Heilmethoden in die Kritik geraten war. Der Mediziner, der eine naturheilkundlich orientierte Praxis betreibt, soll Patienten ein ätzend wirkendes Chlordioxidgemisch zur Behandlung empfohlen und verkauft haben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung und Verbraucherschützer warnen vor dem Einsatz des Mittels.
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