Landesärztekammer Thüringen leitet Verfahren gegen Sportarzt ein

Erfurt – Die Landesärztekammer Thüringen hat ein Berufsrechtsverfahren gegen den Erfurter Sportarzt Mark S. eingeleitet. Das bestätigte eine Kammersprecherin gestern in Erfurt. Aus den Akten der Staatsanwaltschaft München gehe hervor, dass der mutmaßliche Drahtzieher eines Dopingnetzwerks vermutlich massiv gegen die Berufsordnung verstoßen habe. Darum habe die Kammer das Verfahren eingeleitet. Zuerst hatte der MDR berichtet.
Mit einem berufsrechtlichen Ermittlungsverfahren solle geklärt werden, inwieweit der 41-Jährige gegen die Berufsordnung verstoßen habe, sagte die Kammersprecherin. Je nach Ergebnis der Ermittlungen könne dann eventuell ein Berufsgerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Meiningen eingeleitet werden. Dies könne als härteste Strafe den Entzug der ärztlichen Zulassung aussprechen. Ohne Approbation dürfte S. nicht mehr als Arzt arbeiten.
Sportarzt bleibt in Untersuchungshaft
Unterdessen ist geklärt, dass S. weiterhin in Untersuchungshaft bleibt. Das habe die Ermittlungsrichterin heute nach einem Haftprüfungstermin entschieden, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts München mit. Die Richterin begründete ihre Entscheidung demnach unter anderem mit dem Ermittlungsstand, der weiter bestehenden Erwartung einer erheblichen Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sowie Flucht- und Verdunkelungsgefahr.
Mark S. soll angeblich Drahtzieher eines mutmaßlichen Dopingnetzwerkes sein. Nach bisherigen Angaben sollen im Rahmen der „Operation Aderlass“ 21 Sportler aus acht Ländern und fünf Sportarten in Europa, in Südkorea und auf Hawaii verbotenes Eigenblutdoping betrieben haben. Es geht um Winter- und Sommersportarten.
Inzwischen sitzen fünf Beschuldigte in U-Haft, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München eins Anfang der Woche gesagt hatte. Eine mutmaßliche Helferin des Sportarztes sei inzwischen nach Deutschland ausgeliefert worden.
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