Politik

Landespflegekammer warnt vor mehr Gewalt in der Pflege

  • Dienstag, 10. Juli 2018
/dpa
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Mainz – Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat vor einem Anstieg der Gewalt in der Pflege in Hessen gewarnt. Hintergrund sei die Entscheidung des hessischen Landtags, die Mindestveroraussetzungen für die Altenpflegerausbildung zu senken, teilte die Landespflegekammer heute in Mainz mit.

„Es ist äußerst bedenklich, wenn der Einstieg in die Altenpflege ohne ausreichende Mindestqualifikation erfolgen kann“, sagte Hans-Josef Börsch, Vorstandsmitglied der Landespflegekammer. Die Anforderungen an den Beruf seien „hochkomplex und anspruchsvoll“. Das Risiko für Gewalt gegen andere Pflegende und Pflegebedürftige steige, wenn Berufsanfänger zum Beispiel kein hohes Maß an Selbstreflexion mitbrächten.

Der hessische Landtag öffnete Mitte Juni die Altenpflegeausbildung auch für Menschen ohne Schulabschluss. Damit sollten unter anderem junge Flüchtlinge mit Bleibeperspektive eine Chance bekommen, den Beruf des Altenpflegehelfers zu ergreifen.

Das Sozialministerium in Hessen zeigte sich verärgert über die Kritik. „Die Aussagen der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz entbehren jedweder Grundlage, verunsichern die Menschen und sind ein Schlag ins Gesicht bei der Fachkräfteanwerbung, die für diese Branche so wichtig ist“, sagte eine Sprecherin des Hessischen Sozialministeriums.

Es gebe keine Absenkung des Niveaus oder der Anforderungen. „Am Ende muss der Hauptschulabschluss stehen. Lediglich die Schwelle zum Eintritt in die Ausbildung haben wir abgesenkt, und nun kann der Hauptschulabschluss parallel zur Ausbildung erworben werden. Damit wirken wir dem Fachkräftebedarf entgegen“, so die Sprecherin weiter.

Die Qualität der Ausbildung ist nach Ansicht des Ministeriums sichergestellt, da die die jeweiligen Prüfungen in den beiden Ausbildungsbereichen – Altenpflegehelfer und Hauptschulabschluss – durch die jeweils dafür zuständigen und zugelassenen Schulformen erfolgten. „Wenn in Einzelfällen der Hauptschulabschluss nicht erlangt wird, erhalten diese Personen auch keine Berufserlaubnis. Erst, wenn der Abschluss da ist, darf in der Altenpflege gearbeitet werden“, heißt es vom Ministerium.

dpa

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