Landesregierung in Sachsen-Anhalt beschließt 2G-Optionsmodell

Magdeburg – Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat die Einführung eines 2G-Optionsmodells für Veranstaltungen und Betriebe beschlossen. Mit der gestern in Magdeburg vorgestellten überarbeiteten Rechtsverordnung können Unternehmen und Veranstalter entscheiden, nur Geimpfte und Genesene einzulassen. Es handle sich ausdrücklich um ein Angebot und nicht um eine Verpflichtung, erklärte die Landesregierung.
Veranstalter und Betriebe, die sich für das 2G-Zugangsmodell entscheiden, müssen weder Abstandsregeln noch die Maskenpflicht oder Kapazitätsbegrenzungen einhalten. Im Vorfeld muss das Modell dem Gesundheitsamt gemeldet und per Aushang oder Hinweis am betreffenden Ort öffentlich gemacht werden.
Es ist auch möglich, dass 2G-Modell im stunden- oder tageweisen Wechsel mit dem 3G-Modell zu wählen. 3G heißt, dass auch Getestete kommen dürfen.
Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) erklärte: „Mit dem 2-G-Zugangsmodell wollen wir wieder volle Räume in der Gastronomie, in der Kultur und weiteren Bereichen ermöglichen.“
Grundsätzlich wäre mit der Regelung eine Vollauslastung für Sport- und Kulturstätten mit einer Gesamtkapazität bis zu zehntausend Menschen möglich. Darüber hinaus gilt, dass bis zur Hälfte der Höchstbelegung zuzüglich weiterer 5.000 Menschen möglich sind, maximal aber 25.000 Menschen.
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