Landkreistag Niedersachsen gegen Pläne zur Zusammenlegung von Notrufnummern

Osnabrück – Der niedersächsische Landkreistag lehnt die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Reform der Notfallversorgung ab – vor allem eine mögliche Grundgesetzänderung.
Der Landkreistag-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer habe eine Zusammenlegung der Rettungsdienst-Telefonnummer 112 mit der weniger bekannten 116117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zurückgewiesen, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung. „Wir wollen funktionierende Bereiche der Notfallversorgung nicht dadurch gefährden, dass wir Kraut und Rüben zusammenwerfen“, warnte Meyer.
Spahn will mit der Reform vor allem die Rettungsstellen der Kliniken entlasten. Künftig soll stärker vorab entschieden werden, ob Patienten in die Notaufnahme kommen sollen oder ob etwa ein zeitnaher Arzttermin reicht.
Notfallleitstellen sollen klären, ob ein Patient ins Krankenhaus kommen soll, ob der Bereitschaftsdienst zuständig sein soll oder auch eine normale Sprechstunde reicht. Erwogen wird auch eine Grundgesetzänderung, damit in Zukunft nicht mehr die Länder alleine für den Rettungsdienst zuständig wären.
Laut Zeitung sind die über die 112 erreichbaren Leitstellen für Brandschutz und Rettungsdienst in Niedersachsen in der Regel Sache der Landkreise oder kreisfreien Städte, dagegen wird der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 über die Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert. „Wir können die Notrufnummer 112, bei der es um Menschenleben und Minuten geht, nicht belasten mit Gesprächen über Facharzttermine, die vielleicht in Monaten stattfinden“, sagte Meyer. „Wer die 112 anruft, ist oft in einer Paniksituation.“
Eine mögliche Grundgesetzänderung lehnte Meyer ab. „Wir wehren uns dagegen, dass der Bundesgesundheitsminister für das Rettungswesen eine Kompetenz im Grundgesetz fordert. Es geht ja nicht nur um die Patientenversorgung, sondern die 112 ist in erster Linie eine Notrufnummer für die Feuerwehr.“
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