Politik

Bayerns Innenminister stellt sich gegen Reformpläne zur Notfallversorgung

  • Mittwoch, 24. Juli 2019
/upixa, stock.adobe.com
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München – Bayerns InnenministerJoachim Herrmann (CSU) lehnt Teile der von Bun­desgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Reform der Notfallversorgung entschieden ab, insbesondere eine mögliche Grundgesetzänderung.

„Für die Rettungsdienste sind die Länder und nicht der Bund zuständig“, sagte er heute. Mit einer Änderung würde „unverhältnismäßig“ in die vorhandenen bewährten Rettungsstrukturen eingegriffen – ohne konkret erkennbare Vorteile für alle Beteilig­ten. Er sehe dadurch keinen Mehrwert für Patienten.

Spahn will mit der Reform vor allem die Rettungsstellen der Krankenhäuser entlasten. Dafür sollen die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung in einem System zusammengefasst werden. Patienten sollen auch besser durch das Notfallsystem gesteuert werden, da die Notaufnahmen von Krankenhäusern immer häufiger von Patienten mit Bagatellerkrankungen belegt werden.

In den geplanten gemeinsamen Notfallleitstellen, die rund um die Uhr erreichbar sein sollen, sollen künftig der kassenärztliche Bereitschaftsdienst mit der Rufnummer 116117 sowie der Rettungsdienst mit der Nummer 112 nach einheitlichen Standards die Dringlichkeit der medizinischen Versorgung einschätzen.

Einrichtung von Integrierten Notfallzentren

Zusätzlich sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) an einigen Krankenhäusern ent­stehen, die eine qualifizierte Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfes abgeben sollen, wenn Patienten direkt zum Krankenhaus kommen. Diese neuen Zentren sollen von Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie Krankenhäusern gemeinsam betreiben werden.

Auch räumlich sollen sie an den Krankenhäusern angebunden sein. Die Planung so­wie der Sicherstellungsauftrag für die INZ soll bei den Ländern liegen. Bei der Pla­nung sollen die Länder laut Diskussionsentwurf sich an den bestehenden Strukturen orien­tieren. In vielen Regionen wurden bereits gemeinsame Portalpraxen aufgebaut, rund 700 sind bereits eingerichtet. Erwogen wird eine Grundgesetzänderung, damit in Zu­kunft nicht mehr die Länder alleine für den Rettungsdienst zuständig wären.

Herrmann kritisierte Spahns Vorgehen. „Der Gesetzentwurf ist mit den Ländern bisher überhaupt nicht besprochen worden. Die in vielen Ländern für das Rettungswesen zu­ständigen Innenminister sind auch für die Besprechung im August noch nicht einmal eingeladen“, klagte er. Insbesondere könne Spahn die unter 112 erreichbare Notruf­zentrale nicht ohne Abstimmung mit den Ländern und Kommunen umstellen.

dpa

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