Politik

Landtag in Rheinland-Pfalz befasst sich mit Landarztquote fürs Medizinstudium

  • Donnerstag, 22. August 2019

Mainz – Rheinland-Pfalz will eine Landarztquote einführen. Ab dem Wintersemester 2020/21 sollen die ersten 16 oder 17 jungen Menschen auch ohne Einser-Abitur Medizin studieren können, wenn sie danach zehn Jahre als Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet tätig sind oder sich dort für die Arbeit in einem Gesundheitsamt entscheiden. Der Landtag nahm heute die Beratung über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landes­regierung auf.

Keine Maßnahme könne für sich allein genommen den erwarteten Mangel von Ärzten auf dem Land beseitigen, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Die Landarztquote sei aber ein ganz wichtiger Baustein in einem Bündel von Maßnah­men, um vorausschauend die Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

In seiner letzten Rede im Landtag unterstützte der CDU-Abgeordnete und Arzt Peter Enders die Einführung der Quote. Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom März 2017 habe es in Rheinland-Pfalz lange gedauert, bis diese Idee umgesetzt werde.

Wichtig sei jetzt, dass die Zahl der bislang 430 Medizinstudienplätze deutlich erhöht werde. Neben dem zusätzlich zur Universitätsmedizin Mainz neu geplanten Medizinstu­dium in Trier solle dies auch für Koblenz überlegt werden, sagte Enders. Er wird ab dem 1. September Landrat des Landkreises Altenkirchen und scheidet aus dem Landtag aus.

Das Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung in Rheinland-Pfalz sieht vor, dass 6,3 Prozent aller Medizinstudienplätze an Bewerber gehen, die sich spä­ter zehn Jahre als Hausarzt in einem Gebiet mit aktueller oder künftig drohender Unter­versorgung verpflichten. Eine weitere Quote von 1,5 Prozent der Studienplätze ist für an­gehende Mediziner vor­gesehen, die sich zur späteren Arbeit in einem Gesundheitsamt verpflichten.

dpa

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