Kabinett in Rheinland-Pfalz einigt sich auf Landarztquote fürs Medizinstudium

Mainz – Das rheinland-pfälzische Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung beschlossen. Damit soll trotz Medizinermangels die hausärztliche Versorgung in den ländlichen Regionen sowie der Nachwuchs im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sichergestellt werden.
Vom Wintersemester 2020/2021 an sollen bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze pro Semester über eine Vorabquote vergeben werden. „Bei zurzeit 215 Medizinstudiumbeginnern bedeutet dies, dass insgesamt bis zu 21 Studierende pro Semester über die Landartzt- und ÖGD-Quote ein Medizinstudium beginnen können“, teilte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) mit.
Bei der Vergabe der Plätze spielen nicht nur die Abiturnote und das Ergebnis des Studierfähigkeitstests (Medizinertests) eine Rolle, sondern andere Faktoren wie eine Berufsausbildung oder praktische und ehrenamtliche Tätigkeiten.
Die Studienplatzbewerber müssen sich per Vertrag verpflichten, nach dem Studium eine entsprechende Facharztausbildung zu machen und sich dann als Hausarzt an einem bestimmten Ort im ländlichen Raum oder einem Gesundheitsamt eines bestimmten Landkreises niederzulassen. Andernfalls werde eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro fällig.
Derzeit sind 39 Prozent der Hausärzte in Rheinland-Pfalz mindestens 60 Jahre alt und 20 Prozent zwischen 55 und 59 Jahren. Im öffentlichen Gesundheitsdienst seien derzeit etwa 12 Prozent nicht besetzt. Zudem scheiden in den kommenden zehn Jahren zwei Drittel aller Amtsärzte altersbedingt aus.
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