Politik

Kabinett in Rheinland-Pfalz einigt sich auf Landarztquote fürs Medizinstudium

  • Dienstag, 13. August 2019
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Mainz – Das rheinland-pfälzische Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung beschlossen. Damit soll trotz Medizinermangels die haus­­ärztliche Versorgung in den ländlichen Regionen sowie der Nachwuchs im öffentli­chen Gesundheitsdienst (ÖGD) sichergestellt werden.

Vom Wintersemester 2020/2021 an sollen bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze pro Semester über eine Vorabquote vergeben werden. „Bei zurzeit 215 Medizinstudium­beginnern bedeutet dies, dass insgesamt bis zu 21 Studierende pro Semester über die Landartzt- und ÖGD-Quote ein Medizinstudium beginnen können“, teilte Gesundheits­ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) mit.

Bei der Vergabe der Plätze spielen nicht nur die Abiturnote und das Ergebnis des Studier­fähigkeitstests (Medizinertests) eine Rolle, sondern andere Faktoren wie eine Berufsaus­bildung oder praktische und ehrenamtliche Tätigkeiten.

Die Studienplatzbewerber müssen sich per Vertrag verpflichten, nach dem Studium eine entsprechende Facharztausbildung zu machen und sich dann als Hausarzt an einem be­stimmten Ort im ländlichen Raum oder einem Gesundheitsamt eines bestimmten Land­kreises niederzulassen. Andernfalls werde eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro fällig.

Derzeit sind 39 Prozent der Hausärzte in Rheinland-Pfalz mindestens 60 Jahre alt und 20 Prozent zwischen 55 und 59 Jahren. Im öffentlichen Gesundheitsdienst seien derzeit etwa 12 Prozent nicht besetzt. Zudem scheiden in den kommenden zehn Jahren zwei Drittel aller Amtsärzte altersbedingt aus.

dpa

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