Lange Haftstrafe für frühere Pflegeheimbetreiberin wegen Millionenbetrugs

Rostock – Eine ehemalige Betreiberin eines Pflegeheims in Krakow am See in Mecklenburg-Vorpommern soll wegen Betrugs für rund siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis.
Sie wurde heute wegen Betrugs in besonders schwerem Fall verurteilt, wie das Landgericht Rostock mitteilte. Gemeinsam mit einem Urteil aus dem Jahr 2022 ergibt sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren, von denen wegen überlanger Verfahrensdauer fünf Monate als bereits verbüßt gelten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die aus Armenien stammende Frau zwischen Mai 2013 und Oktober 2015 die Einrichtung in Krakow am See ohne verantwortliche Pflegedienstleitung betrieben hatte. Trotzdem habe sie unrechtmäßig Rechnungen an die Krankenkassen gestellt, woraufhin diese rund 1,3 Millionen Euro auszahlten. Dieses Geld muss die 37-Jährige dem Urteil zufolge nun zurückzahlen.
Auch bei der Verurteilung im Juni 2022 war es um die Pflegeeinrichtung in Krakow am See gegangen. Damals war die Frau wegen Freiheitsberaubung in zehn Fällen, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung durch Unterlassen sowie Betrugs verurteilt worden.
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