Laumann mit Skepsis bei Krankenhausreformplänen des Bundes

Köln – Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgestellten Reformpläne im Krankenhausbereich stoßen beim nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf Skepsis. Dieser äußerte heute Zweifel an der Finanzierbarkeit.
Allein wegen der Lohnsteigerungen benötige das Gesundheitssystem ständig mehr Geld, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Zudem gebe es medizinischen Fortschritt nicht zum Nulltarif.
Laumann warnte zudem davor, die Krankenhausplanung zentral aus Berlin zu steuern. Diese sei Ländersache und müsse es auch bleiben. Zuvor hatte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) die Vorschläge als „planwirtschaftlich" bezeichnet. Sie seien für die Bundesländer nicht akzeptabel, weil sie in deren Kompetenz eingriffen.
Der Deutsche Städtetag hat die Vorschläge grundsätzlich begrüßt, fordert aber eine raschere finanzielle Stabilisierung. „Wir brauchen ein Rettungspaket, das schnell wirkt. Sonst wird es in fünf Jahren viele wichtige Krankenhäuser nicht mehr geben“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Die finanzielle Notlage der Krankenhäuser war noch nie so groß wie heute.“
Dedy sagte, die Kommission liege völlig richtig, dass der allerletzte Zeitpunkt gekommen sei, das Ruder herumzureißen. Die Vorschläge der Kommission wirkten aber erst in einigen Jahren. Daher müssten Bund und Länder rasch Geld in die Hand zu nehmen, um aktuell zu unterstützen.
Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, hält die Überlegungen des Gesundheitsministers zur Krankenhausreform für grundlegend richtig, fordert aber Nachbesserungen für den Bereich der Pflege. An der schwierigen Lage der Pflegekräfte werde die Reform kurzfristig nichts ändern, sagte sie der Süddeutschen Zeitung. Das Gesundheitssystem in Deutschland sei völlig auf die Ärzte konzentriert.
„Wenn ein Patient in Deutschland ein Pflegebett braucht, kann das nur der Arzt verschreiben, nicht die Pflegekraft. Dasselbe gilt für die Wundversorgung“, erläuterte Vogler. „Die Pflege muss in Deutschland einen anderen Stellenwert bekommen, bei der Selbstverwaltung wie auch der Handlungsautonomie.“
Anke Lesinski-Schiedat, stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbundes, sieht mit den Kommissionsvorschlägen den Anfang gemacht. „Jenseits der Bewertung einzelner Maßnahmen gibt es jetzt eine Grundlage, auf deren Basis wir die dringend notwendigen Strukturveränderungen in Angriff nehmen können“, sagte Lesinski-Schiedat in einer ersten Reaktion. Dass das Papier eher evolutionären als disruptiven Charakter habe, sei der Ausgangslage angemessen.
Wie revolutionär am Ende die Reform wirklich sei, hänge maßgeblich vor allem davon ab, inwieweit es gelingen werde, die Länder als wesentliche Akteure des Geschehens von der Reform zu überzeugen. So ließen sich die geplanten einheitlichen Standards für die Einordnung in Versorgungsstufen sowie die Einführung von definierten Leistungsgruppen nur gemeinsam mit den Bundesländern definieren und umsetzen.
„An dieser Stelle würde das Papier mehr Optimismus verbreiten, wenn es neben dem Konzept für die leistungsbezogene Finanzierung wenigstens dezente Hinweise darauf enthielte, wie das nach wie vor zentrale Problem der unzureichenden Investitionskostenfinanzierung durch die Länder gelöst werden soll“, betonte Lesinski-Schiedat.
„Völlig zu Recht benennt Bundesgesundheitsminister Lauterbach das Fallpauschalensystem als Treiber der Ökonomisierung der Medizin“, sagte Christina Hillebrecht, die Vizepräsidentin der Ärztekammer Bremen (ÄKHB). Eine Neuregelung der Krankenhausfinanzierung sei schon lange überfällig.
Das vorgelegte Konzept sei ein Schritt in die richtige Richtung, so die Ärztekammer Bremen. Das gelte insbesondere für die gesonderte Vergütung der Vorhaltekosten.
„Ob das Konzept den aktuell bestehenden ökonomischen Druck ausreichend reduziert, bleibt abzuwarten“, so Hillebrecht. „Aus Sicht der Ärzteschaft wäre eine Abschaffung der Fallpauschalen insgesamt notwendig, mindestens aber die gesonderte, ausreichende Finanzierung aller patientenbezogenen Personalkosten.“
Nicht nur die Vergütung der examinierten Pflegekräfte, sondern auch andere Personalkosten im Zusammenhang mit der Patientenversorgung müssten aus den Fallpauschalen herausgenommen werden. Das gelte für ärztliche Leistungen gleichermaßen wie für Medizinische Fachangestellte, Hebammen oder Physiotherapeuten.
Bislang sind die Beteiligten wie Ärztekammern, Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft, aber auch der für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländer bewusst nicht einbezogen worden. „Das muss sich dringend ändern“, so Hillebrecht.
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