Laumann zieht bei Errichtung von Portalpraxen das Tempo an

Dortmund – Karl-Josef Laumann (CDU) zieht bei der Neuordnung der Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen (NRW) das Tempo an. Nach dem Willen des Landesgesundheitsministers sollen möglichst viele der geplanten Portalpraxen in Krankenhäusern noch in diesem Jahr errichtet werden.
Das wurde beim Jahresempfang der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) deutlich, an dem rund 200 Akteure aus dem Gesundheitswesen teilgenommen haben, unter ihnen Ärzte, Apotheker und Krankenkassenvertreter.
„Wir müssen jetzt in diesem Jahr viel machen und die Zeit nicht bis 2022 ausreizen, wenn wir vorne mit dabei sein wollen“, betonte der Minister mit Blick auf den Referentenentwurf für das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, den das Bundesgesundheitsministerium vor wenigen Tagen vorgelegt hatte. Demnach sollen bis Ende 2022 flächendeckend Portalpraxen eingeführt werden.
„Die Gesetzeslage ist jetzt in einem Tempo, dem müssen wir uns anpassen, wenn wir da noch mitmachen und was gestalten wollen“, sagte Laumann. Seiner Ansicht nach ist der Landesteil Westfalen-Lippe bereits auf einem guten Weg.
Von den 64 zentralen Notdienstpraxen seien 59 bereits in oder an Krankenhäusern, 16 seien „richtige Portalpraxen“ mit einem gemeinsamen Empfang und einer gemeinsamen Ersteinschätzung für ambulante und stationäre Patienten.
„Und die Portalpraxen sind von den Integrierten Notfallzentren (INZ), die der Gesetzentwurf vorsieht, gar nicht so weit weg.“ Die Standorte der geplanten INZ soll dem Entwurf zufolge der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen.
Nach Ansicht des Ministers ist ein „eigener Finanzierungsstrang“ für die Notfallversorgung Voraussetzung, „um eine sektorenübergreifende Versorgung hinzukriegen“. Sie sei nötig, da Patienten mit Bagatellerkrankungen nach wie vor die Notaufnahmen der Kliniken aufsuchten. „Das zu ändern, werden wir mit Erziehung nicht hinkriegen“, ist Laumann überzeugt. Und eine finanzielle Beteiligung der Patienten an den Kosten sei politisch nicht durchsetzbar.
Der Minister kritisierte die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, Krankenhäusern, die keine Portalpraxis oder kein INZ haben, die Vergütung für die Notfallversorgung zu kürzen. „Solange wir den gesetzlichen Rahmen haben, dass Krankenhäuser Patienten versorgen müssen, die zu ihnen in die Notaufnahme kommen, geht eine solche Regelung nicht.“
Die Kliniken dürften nicht dafür finanziell bestraft werden, dass sie Menschen helfen. Er gehe allerdings davon aus, dass sich die Versorgung von Notfallpatienten künftig auf Krankenhäuser konzentrieren wird, die über INZ beziehungsweise Portalpraxen verfügen, zumal damit zu rechnen sei, dass sich rund um INZ und Portalpraxen weitere Anbieter von Gesundheitsleistungen wie etwa Apotheken ansiedeln werden.
Laumann plädierte auch für die Beibehaltung regionaler Planungen für den Rettungsdienst. Werde der Rettungsdienst überregional beplant, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sei zu befürchten, dass regionale Besonderheiten nicht oder nicht ausreichend berücksichtig werden. Nach Ansicht des Ministers sollte auch die Finanzierung des Rettungsdienstes durch die Krankenkassen beibehalten werden.
In diesem Zusammenhang lobte er die beiden Modellprojekte in Köln und in Ostwestfalen-Lippe, in denen die Rufnummern für die Arztrufzentrale und den Rettungsdienst technisch zusammengelegt sind. „Ich bin mir sicher: Es ist nur noch eine Frage von wenigen Jahren, dass es nur noch eine einzige Rufnummer für den Rettungsdienst und die Arztrufzentrale geben wird.“
Kritik am Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums kam auch von Gerhard Nordmann, der im Rahmen des Jahresempfangs verabschiedet wurde. Der 1. Vorstandsvorsitzende der KVWL, der am 1. Februar seinen Ruhestand antritt, war an der Reform des Notfalldienstes in Westfalen-Lippe maßgeblich beteiligt, die am 1. Februar 2011 in Kraft getreten war. „Jetzt im Rückblick können wir feststellen, wie richtig unsere Reformideen waren und welchen Vorsprung wir in der Notfallversorgung heute haben.“
Trotzdem glaube die Politik, sie könne es besser, sagte Nordmann. Der Referentenentwurf greife die Ideen und Vorarbeiten aus der Versorgung auf, „um diese dann noch zu toppen“. „Die Ausweitung des Sicherstellungsauftrags für die ambulante Versorgung auf 24 Stunden an sieben Tagen ist für mich ein Beispiel des Auf-die-Spitze-treibens.“
Man müsse sich die Frage stellen, ob diese Vorhaben die Versorgung tatsächlich verbesserten oder die vorhandenen Ressourcen überforderten. Nordmann kündigte an, dass die KVWL ihr Wissen und ihre Kompetenz in die Diskussion einbringen wird.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: