Notärzte fordern Nachbesserungen am Notfallversorgungsgesetz

Nürnberg – Die Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) hat Nachbesserungsbedarf beim Entwurf für das neue Notfallversorgungsgesetz angemahnt. So ist aus Sicht der DGAI eine Trennung von ambulanter und stationärer Notfallversorgung am Krankenhaus, wie es die Sektorentrennung und auch die Inhalte des Referentenentwurfs vorsehen, medizinisch nicht sinnvoll.
„Ziel muss es sein, die Sektorengrenzen zu lösen und die Bereiche im Sinne der Patientenversorgung zusammenarbeiten zu lassen“, sagte DGAI-Präsident Rolf Rossaint. Nur das sei ressourcenschonend und zukunftsfähig. Rossaint kritisierte zudem den Vorschlag, dass die Integrierten Notfallzentren (INZ) unter der Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) organisiert werden sollen: „Das kann nur mit Hilfe eines erfahrenen klinischen Notfallmediziners gehen. Alles andere ist gefährlich“, verwies er.
In dem Referentenentwurf bleibe auch unklar, ob die INZ ganztägig oder zeitlich eingeschränkt zur Verfügung stehen sollen: „Beide Lösungen bedürfen personeller Ressourcen“, verwies Rossaint. Die aktuellen Entwicklungen und Prognosen für den Arbeitsmarkt mit einem erheblichen Personalmangel im Gesundheitswesen lasse der Entwurf dabei aber außer Acht.
Grundsätzlich begrüßt die DGAI den Ansatz des Entwurfes, dass der Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen wird. Allerdings lehnt sie es ab, dass damit auch künftige neue Methoden und Innovationen in der Notfallmedizindurch durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beurteilt und genehmigt werden müssen. „Wir befürchten, dass Genehmigungen neuer Therapien in Zukunft nicht mehr so zügig und reibungslos erteilt werden, wie bisher“, sagte der Präsident.
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