Lauterbach für gesetzliche Regelungen für assistierten Suizid

Berlin – Nach dem selbst gewählten Tod der Kessler-Zwillinge Ellen und Alice hat der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe gefordert.
„Ich bin der Meinung, dass wir beim assistierten Suizid eine gesetzliche Regelung benötigen“, sagte Lauterbach der Rheinischen Post (Ausgabe von heute). „Die jetzige Situation erlaubt Assistenz beim Suizid, die ethisch nicht vertretbar ist.“
Lauterbach beklagte einen Mangel an Regelungen für den assistierten Suizid. „Heute ist es nicht gesichert, dass Menschen, die diesen Weg gehen, nicht unter psychischen Erkrankungen leiden, die ihre Entscheidungsfähigkeit einschränken“, argumentierte der frühere Bundesminister. „Auch sind kommerzielle Angebote in der Suizidassistenz nicht ausgeschlossen.“
Er selbst sei ein „klarer Befürworter des assistierten Suizids“, sagte Lauterbach. „Aber psychische, uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit und die Abwesenheit aller kommerziellen Interessen müssen sichergestellt sein.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der Suizidhilfe aufgehoben. Für die Inanspruchnahme von Sterbehilfe formulierte das Gericht eine Reihe von Vorgaben. Eine klare gesetzliche Regelung gibt es aber nicht.
Wenn Sie Suizidgedanken haben oder bei einer anderen Person wahrnehmen: Kostenfreie Hilfe bieten in Deutschland der Notruf 112, die Telefonseelsorge 0800/1110111 und das Info-Telefon Depression 0800/3344 533. Weitere Infos und Adressen unter www.deutsche-depressionshilfe.de.
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