Lauterbach: Hotspotregelung für Sachsen ist richtig

Berlin/Dresden – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält eine Hotspotregelung für das Bundesland Sachsen für angebracht. „Bei den Fallzahlen und der Belastung der Krankenhäuser ist der Plan, Sachsen zum Hotspot zu erklären, richtig“, schrieb Lauterbach gestern Abend via Twitter.
Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sollte aus seiner Sicht den neuen rechtlichen Rahmen des Infektionsschutzgesetzes nutzen, so Lauterbach. Sachsen plant in seiner neuen Coronaverordnung ab Anfang April bei Basisschutzmaßnahmen zu bleiben. Regeln wie die Maskenpflicht in Innenräumen oder G-Regelungen sollen dann wegfallen.
Darauf hat sich das Kabinett gestern bei seinen Eckpunkten für die neue Verordnung nach dem 2. April verständigt. Zuvor hatte ein Vorstoß des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) für Aufregung gesorgt. Laut Medienberichten hatte er nach dem Auslaufen der derzeitigen Schutzmaßnahmen eine Hotspotregelung für den gesamten Freistaat und nicht nur für einzelne Regionen angestrebt.
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz fallen ab dem 3. April die Coronaregeln weitgehend weg. Als Basisschutzmaßnahmen soll dann noch etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder in Krankenhäusern möglich sein. In sogenannten Hotspots dürfen auch strengere, lokal begrenzte Regelungen gelten, wenn der Landtag dies beschließt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: