KV Baden-Württemberg für generelle Maskenpflicht in Arztpraxen

Stuttgart – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat dafür plädiert, die Maskenpflicht in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen beizubehalten, „solange die Entwicklung der Pandemie dies erfordert“.
Das in der vergangenen Woche verabschiedete neue Infektionsschutzgesetz sieht zwar eine generelle Maskenpflicht in Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeeinrichtungen sowie dem öffentlichen Nahverkehr vor, überlässt es aber den einzelnen Ländern, entsprechende Regeln für Arztpraxen zu erlassen. Es könnte somit dazu kommen, dass in Arztraxen keine Verpflichtung zum Masketragen mehr besteht.
„Wir finden dieses Rumgeeiere um die Maskenpflicht unsäglich und inakzeptabel“, kritisierte KVBW-Vorstandschef Norbert Metke die „im Schnelldurchlauf durchgepeitschte und unausgegorene“ Gesetzgebung. Arztpraxen und Krankenhäuser zu schützen und alle Beschäftigten vor Infektion und Arbeitsausfall zu bewahren, müsse zum Erhalt der Versorgung oberstes Primat sein.
Auch KVBW-Vorstand Johannes Fechner zeigte wenig Verständnis für die neue Verordnung. Angesichts der hohen Inzidenzen und der Aufgabe, die nun zusätzlich durch die Ukraine-Flüchtlinge auf die Praxen zukommt, sei der Abbau der gesetzlichen Schutzvorgaben in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen schliechtweg nicht nachvollziehbar.
„Wir können das Land und die Gesundheitsämter nur bitten, sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen und weiterhin für Klarheit zu sorgen, was die Maskenpflicht in den Praxen angeht“, so Fechner.
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