Politik

Lauterbach regt Zuschläge für Geburten in Kliniken an

  • Freitag, 4. Mai 2018
/Anatoly Tiplyashin, stock.adobe.com
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Köln – SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat sich mit Blick auf den Hebammen­mangel in Deutschland für eine stärkere finanzielle Unterstützung von Krankenhäusern ausgesprochen. Besonders dort habe sich die Versorgung zuletzt zugespitzt, sagte er heute im ARD-Morgenmagazin.

Viele Hebammen übernähmen lieber die Betreuung von Schwangeren als die eigentliche Geburt im Krankenhaus, da die freiberufliche Tätigkeit oft besser bezahlt sei. Es müsse daher für die Geburt selbst Zuschläge geben, damit es sich für die Kliniken lohne, vermehrt Geburten durchzuführen.

DKG: Dringend gegensteuern

Obwohl die Zahl der Hebammen in Deutschland in den vergangenen Jahren gestiegen sei, gebe es noch immer Versorgungsprobleme, so Lauterbach. Ein Grund dafür sei die gestiegene Geburtenzahl und die intensivere Betreuung der Mütter und Babys. Zudem seien mehr Hebammen in Teilzeit gegangen. „Daher haben wir zwar mehr Hebammen, aber es gibt trotzdem eine Knappheit.“ Eine positive Nachricht sei, dass sich immer mehr junge Frauen für den Hebammenberuf interessieren, sagte Lauterbach. Dieser müsse jedoch deutlich besser bezahlt werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) betonte, die Arbeit der Hebammen, sowohl der freiberuflichen als auch der in den Kliniken angestellten, sei von „immenser Bedeutung“. Zugleich nehme aber der Personalbestand ab, Entbindungsabteilungen würden schließen. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum mahnte, dass dringend gegengesteuert werden müsse, wolle man die wohnortnahe Geburtshilfe dauerhaft erhalten.

Der DKG zufolge hat sich die Zahl der Krankenhäuser mit Entbindungsabteilungen seit 2006 von 880 auf 690 reduziert. Trotz dieser deutlichen Abnahmen, gebe es weiterhin viele Abteilungen, die aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet seien. Dies ist besonders in der Fläche für viele Frauen problematisch, aber auch in Ballungsgebieten, da die Geburtenzahl wieder deutlich zunimmt.

Als Grund für die Probleme macht die DKG die Kalkulationsmethodik der Fallpau­schalen verantwortlich. Kostendeckungen könnten nur bei Fallzahlen erreicht werden, die viele Krankenhäuser, die für die Sicherstellung gebraucht werden, nicht haben, hieß es. Dies liege daran, dass die Fallpauschalen Durchschnittspreise seien. „Der Schnittpunkt für die Kostendeckung liegt etwa bei 500 Geburten. Kleine Geburts­abteilungen machen automatisch Verluste, was dann häufig zu Schließungen führt. Die Politik hat zur Vermeidung solche Negativeffekte Sicherstellungszuschläge ins Gesetz geschrieben“, sagte Baum.

Kritik am Gemeinsamen Bundesausschuss erneuert

Allerdings seien die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im April festgelegten Bedingungen zur Geltendmachung des Sicherstellungszuschlags bei Geburten derart restriktiv, dass deutschlandweit voraussichtlich nur sehr wenige Kliniken mit den Krankenkassen einen Sicherstellungszuschlag erreichen könnten, monierte er. Hintergrund dafür sei die „als wenig verantwortungsvoll zu bezeichnende Strategie der Krankenkassen zur Zentralisierung der Krankenhausversorgung in Deutschland“.

„Die DKG appelliert an den Gesetzgeber, für die Sicherstellung der Geburtsabteilungen eine gesonderte Regelung zu treffen“, sagte Baum. Alle Geburtsabteilungen, die aufgrund der systematischen Unterfinanzierung über das Fallpauschalensystem in finanzielle Schwierigkeiten kommen würden, müssten das Recht haben, einen Zuschlag mit den Krankenkassen zu vereinbaren. „Hier kann und muss die Politik jetzt ein Zeichen setzen“, so Baum.

Als weiteres Hemmnis für die Leistungsmöglichkeiten der Hebammen bezeichnete er die von den Krankenkassen durchgesetzte Begrenzung auf maximal zwei Betreu­ungsfälle für eine Hebamme pro Tag. Dies führe zu einer der Praxis nicht gerecht werdende Verknappung der Geburtshilfe. „Hier findet überzogene Qualitätssicherung zu Lasten der Versorgung statt“, erklärte er.

kna/may

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