Politik

Lauterbach überlegt, neue Arztart einzuführen

  • Donnerstag, 11. April 2024
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) während der heutigen Pressekonferenz. /picture alliance, Kay Nietfeld
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) während der heutigen Pressekonferenz. /picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin – Bundesgesund­heitsminister Karl Lauterbach (SPD) überlegt, eine komplett neue Arztart einzuführen. Das sagte er heute auf einer Pressekonferenz zur Krankenhausreform vor Journalisten in Berlin. Bisher gebe es Vertragsärzte in der ambulanten Versorgung oder Krankenhausärzte. Dies werde kategorisch getrennt, so der Minister. Auch der Belegarzt sei dem ambulanten Bereich zugeordnet.

Bislang gebe es in Deutschland aber keine Möglichkeit als Arzt gleichzeitig in der Klinik angestellt zu sein und als Vertragsarzt zu arbeiten. Das wäre aus Lauterbachs Sicht aber „hochsinnvoll“. Es werde deshalb über­legt, die bisherige Trennung zwischen Ver­tragsarzt oder angestellter Krankenhausarzt zu überwinden, sagte Lauterbach. Dies würde die geplan­te Ambulantisierung der Versorgung unter­stützen.

Zudem gebe es zu wenig Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Damit werde überlegt, eine Option zu schaffen, die es möglich mache, sowohl im vertragsärztlichen Bereich als auch im Krankenhaus arbeiten zu können. Mögli­che Interessenskonflikte, dass etwa ein Arzt sich selbst einen Patienten ins Krankenhaus überweist, sollen überwunden werden. Weitere Details nannte Lauterbach nicht.

Die Überlegung stellte Lauterbach heute im Rahmen einer Pressekonferenz zur geplanten Krankenhausreform an. Ziel der Reform ist es, die Qualität der stationären Versorgung in Deutschland zu verbessern, Effizienz­reserven zu bündeln und eine strukturierte und bessere Krankenhausplanung zu ermöglichen.

Mit dem Konzept der geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollen kleinere Kliniken künftig teils auch niedergelassene Versorgungsangebote übernehmen können. Vorstellbar wäre, dass die mögliche neue Arztart, die Lauterbach ansprach, vor allem in diesen Einrichtungen arbeiten könnte.

Schon heute können Belegärzte aus dem niedergelassenen Bereich im Rahmen ihrer ambulanten Tätigkeit ihre Patienten in einem Krankenhaus stationär behandeln. Dazu ist kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis zur Klinik notwendig. Allerdings werden dafür entsprechende Vereinbarungen mit Krankenhäusern benötigt.

cmk

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