Politik

Lauterbach will an Grundzügen des Terminservice­gesetzes festhalten

  • Donnerstag, 31. Januar 2019
Karl Lauterbach /dpa
Karl Lauterbach /dpa

Berlin – SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hat möglichen grundsätzlichen Änderungen am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eine klare Absage erteilt. „Das Grundgerüst des Gesetzes bleibt erhalten: Patienten sollen mehr Facharzttermine bekommen und Ärzte dafür extrabudgetär honoriert werden. Auch der Ausbau der Terminservicestellen bleibt bestehen“, sagte der Gesundheitsexperte der SPD-Bundestagsfraktion gestern vor Journalisten in Berlin. „Diese Dinge sind für uns nicht verhandelbar. Sie waren die Bedingung für uns, dass wir als SPD in die Große Koalition gegangen sind“, so Lauterbach weiter.

Lauterbach ist damit auf Linie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der hatte heute angekündigt, ungeachtet der Proteste von Ärzten bei der Ausweitung der Sprechstundenzeiten hart zu bleiben. „Wenn jemand einen vollen Arztsitz übernommen hat, hat er auch einen vollen Versorgungsauftrag, inklusive Hausbesuche“, sagte Spahn der Rheinischen Post. Ärzte müssten daher die 25 Stunden akzeptieren.

Er verstehe, dass die Ausweitung der Sprechstundenzeiten von 20 auf 25 Stunden in der Woche für viele Ärzte ein emotionales Thema sei, die Wucht der Wut habe ihn trotzdem überrascht, sagte Spahn. Er wies darauf hin, die meisten Ärzte seien von der neuen Regelung nicht betroffen, weil sie ohnehin bereits mehr arbeiteten. Ziel der Neuregelung sei es, dass Patienten schneller Termine bekommen sollen. Er verschließe sich nicht konkreten Ideen der Ärzteschaft, sagte dazu Spahn. Er verwies aber auch darauf, dass Ärzte für mehr Sprechstunden auch mehr Geld bekämen.

Gesprächsbereitschaft signalisiert

Bei anderen Themen, die inzwischen auch im TSVG geregelt werden sollen, zeigte sich Lauterbach gesprächsbereit. Er verwies auch darauf, dass das Gesetz trotz der Themenfülle bislang nur vier Wochen verzögert sei. Zum Antrag auf Kostenerstattung der Präimplantations­diagnostik (PID) durch die Krankenkassen, der in der CDU gerade intensiv diskutiert wird, erklärte Lauterbach, dass man die Diskussion beim Koalitionspartner abwarte.

Auch bei der Überlegung zur Beschleunigung der Verfahren der Methodenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sieht er noch Diskussionsbedarf. Spahn hatte am Beispiel der Liposuktion bei Lipödem die gesetzliche Regelung erarbeitet, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) künftig Leistungen auch ohne Methodenprüfung durch den G-BA zulasten der Krankenkassen festlegen kann.

Lauterbach erklärte, dass gerade das Beispiel Liposuktion ein schlechtes Beispiel für die Intention sei, dem Gesetzgeber gegenüber der Selbstverwaltung mehr Macht zu geben. „Bei der Liposuktion gibt es keine gute Studienlage und viele Enttäuschungen bei Patientinnen“, so Lauterbach. Er forderte eine neue Regelungen zu finden, da die SPD den Vorschlag von Spahn und die Ermächtigung des BMG nicht mittragen werde. „Hier werden wir einen eigenen Vorschlag in die Diskussion bringen müssen, der CDU-Vorschlag ist nicht überzeugend.“

Lauterbauch kündigte außerdem an, „in den kommenden Tagen“ einen Entwurf zu einem Gesetz zur Widerspruchslösung bei der Organspende vorzulegen. Er arbeite mit Spahn gemeinsam an einem Gesetzentwurf. Trotz der Bundestagsdebatte im Dezember des vergangenen Jahres, bei der sich viele Parlamentarier gegen eine Widerspruchs­lösung ausgesprochen hatten, glaubt er an einen Erfolg, sobald ein Gesetz vorliege.

Weiterer Diskussionsbedarf besteht zwischen den Koalitionsfraktionen offenbar bei der Reform des morbiditätsorientierten Risiko­struk­tur­aus­gleichs (Morbi-RSA). Lauterbach stellte klar, dass Selektivverträge sowie Disease-Management-Programme oder Hausarztverträge „nicht durch die Hintertür ausgehebelt“ werden dürften. „Bei den Verträgen ist eine konkrete Diagnose der Grund für die Einschreibung in die Verträge, das muss erhalten bleiben.“

Als Wissenschaftler plädiere er weiterhin für das Vollmodell und nicht die aktuelle Auswahl von 80 Krankheiten mit besonderen Zuschlägen. Er könne sich ebenso Regionalisierungskomponenten vorstellen. Bei einer Reform müsse künftig auch eine Präventionskomponente eingebaut werden, sodass Krankenkassen diese Programme ihren Versicherten auch anbieten.

„Diese Angebote müssen stärker beworben werden“, sagte Lauterbach. Die Überlegungen, einzelne Kassenarten bundesweit zu öffnen, kommentierte er mit „darüber muss man noch reden“. Betroffen wären vor allem die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen), die bislang nicht gegeneinander konkurrieren, da beispielsweise Versicherte mit Wohnsitz in Norddeutschland nicht in einer AOK im Süden der Republik Mitglied werden können.

bee/dpa

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