Politik

Lauterbach will rasch strengere Regeln für Lachgas

  • Freitag, 24. Mai 2024
/picture alliance, BELGA, Laurie Dieffembacq
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Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will rasch für strengere Regeln sorgen, um den Verkauf von Lachgas als Partydroge besonders an junge Leute einzudämmen.

„Wir werden schnell mit einer Regelung kommen“, sagte der SPD-Politiker heute im ARD-„Morgenmagazin“. Als eine Möglichkeit nannte er den Vorschlag aus Niedersachsen, Lachgas in die Liste von psychoaktiven Stoffen aufzunehmen, mit dann sehr strengen Regeln für den Verkauf. „Wir gehen das jetzt sehr schnell an“, versicherte der Minister.

Für die Zeit bis zu einer Regelung empfahl Lauterbach Eltern, ihre Kinder aufzuklären. „Das klingt lustig und ungefährlich. Ist es aber nicht“, warnte der SPD-Politiker. Bei regelmäßigem Konsum könnte es zu Unfällen oder gar neurologischen Schäden kommen. Auch bleibende Schäden seien nicht auszuschließen. „Für Kinder und Jugendliche ist das sehr gefährlich“, sagte Lauterbach. Ein Verbot hält der Minister nicht für möglich, weil Lachgas auch industriell genutzt werde.

Der Kölner Mediziner Volker Limmroth forderte harte Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Lachgas. „Das Problem ist, dass es unterschätzt wird“, sagte Limmroth, Chefarzt der Klinik für Neurologie in Köln-Merheim, heute im ARD-„Morgenmagazin“. Es sei bislang legal, billig und verfügbar. „Selbst am Kiosk neben jeder Schule haben sie das inzwischen. Und das muss aufhören. Die Verfügbarkeit muss unterbrochen werden“, sagte er. „Ein Narkosemittel gehört nicht in den allgemeinen Verkauf, sondern das gehört in die Hände von Ärzten. Und nicht zwischen Gummibärchen.“

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hatte zuletzt vor Gefahren gewarnt. Der Konsum steigt demnach insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Lachgas ist laut niedersächsischer Ärztekammer nicht als Droge nach dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) begrüßte die Initiative zur Zugangsbeschränkung zu Lachgas. „Die klaren Aussagen von Karl Lauterbach pro Zugangsbeschränkungen beim Lachgas begrüße ich außerordentlich. Das ist ein starkes Signal für einen wirksamen Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen.“

Man sollte die anstehende Novelle des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes nutzen, um ein Verkaufs- beziehungsweise Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige auf den Weg zu bringen, so Philippi. Niedersachsen bereite derzeit einen entsprechenden Antrag vor – der Bundesrat könne dann bereits auf seiner nächsten Sitzung am 14. Juni einen entsprechenden Beschluss fassen.

Armin Grau (Grüne), Obmann im Gesundheitsausschuss und Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz, betonte, es sei sehr wichtig, dass man jetzt schnell eine Regelung finde, die Kinder und Jugendliche vor einem Lachgasgebrauch in der Freizeit schützt. Dafür müssten sehr strenge Regeln für den freien Verkauf erlassen werden. Lachgas als psychoaktiven Stoff zu klassifizieren, könne ein sinnvoller erster Schritt sein.

dpa/aha

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