Politik

Offene Türen für strengere Regeln beim Verkauf von Lachgas

  • Donnerstag, 23. Mai 2024
/picture alliance, Julia Kilian
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Berlin – Lachgas etabliert sich vor allem bei Jugendlichen als Partydroge. Die Ärzteschaft hatte sich zuletzt besorgt gezeigt, nun scheint auch die Politik das Thema auf der Agenda zu haben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich erst gestern offen für strengere Regeln gezeigt. Lachgas sei ein erhebliches Gesundheitsrisiko und keine Kleinigkeit, hatte er betont. „Die schnelle Verbrei­tung bei Kindern und Jugendlichen muss uns allen Sorge machen.“

Daher halte er es für nicht vertretbar, dass Lachgas in Automaten oder „Spätis“ verkauft werde, insbesondere nicht an Kinder und Jugendliche. Er sei dazu mit den zuständigen Ressorts der Regierung im Gespräch, sodass man hoffentlich bald zu Regelungen kommen werde. „Es kann auf keinen Fall so bleiben, wie es jetzt ist.“

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Ärztekammer Niedersachsen hatten bereits vor den Gefah­ren gewarnt. In Gifhorn bei Wolfsburg sorgt ein Warenautomat mit Lachgasflaschen neben Süßig­keiten und Einweg-E-Zigaretten für Proteste.

Gestern hatte die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen angekündigt, eine Bundesratsinitiative zu prüfen. Das stößt in Baden-Württemberg auf positive Resonanz. Der Vorschlag sei „ernsthaft in Erwägung zu ziehen“, sagte eine Sprecherin von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) in Stuttgart. Man halte Maß­nahmen gegen den steigenden Lachgaskonsum bei jungen Menschen für fachlich angezeigt, so die Spre­cherin.

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium sieht den Konsumschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen und Norddeutschland. Der Stoff sei aber auch in Baden-Württemberg unter Jugendlichen verbreitet, teilweise bereits ab dem zwölften Lebensjahr, teilte das Ministerium mit.

„Der Konsum birgt Gesundheitsgefahren für unerfahrene Konsumenten vor allem in Form von Kälteverbrenn­ungen, bei der kleinen Gruppe von Intensiv- und Dauerkonsumenten besteht vor allem das Risiko neurologi­scher Schädigungen“, sagte die Sprecherin.

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsu­menten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann zum Beispiel in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden.

Andere Staaten haben gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen. In Großbritannien ist der Besitz von Lachgas seit Ende 2023 illegal, auch die Niederlande und Dänemark haben strenge Vorgaben.

may/dpa

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