Ärzteschaft

Ärztekammer für Verbot von Lachgasverkauf an Minderjährige

  • Mittwoch, 15. Mai 2024
/picture alliance, ANP, Niels Wenstedt
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Hannover – Angesichts des steigenden Konsums von vermeintlich harmlosem Lachgas als Partydroge setzt sich die Ärztekammer Niedersachsen dafür ein, den Verkauf zu regulieren. Die Abgabe an Minderjährige sollte den Medizinern zufolge grundsätzlich verboten werden.

„Trotz der schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken wird Lachgas von vielen jungen Menschen als relativ harmlos eingeschätzt. Vermutlich, weil es überall im Handel frei erhältlich ist“, sagte die stellvertretende Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), Marion Charlotte Renneberg, heute in einer Mitteilung. Daher müsse nun ein deutliches Signal gesandt werden. „Lachgas ist gefährlich!“

Lachgas ist Distickstoffmonoxid (N2O). Mit dem in höheren Mengen betäubend wirkenden Gas wurde vor mehr als 200 Jahren erstmals schmerzfreies Operieren möglich. Inzwischen sind meist andere Narkosemittel im Einsatz. Auch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hatte zuletzt vor dem Konsum gewarnt.

Das Narkosegas werde zunehmend genutzt, um die Stimmung aufzuhellen und Glücksgefühle und Halluzi­nationen bis hin zu Euphorie zu erzeugen, hieß es. Der Konsum steigt demnach insbesondere bei Jugend­lichen und jungen Erwachsenen.

Nach Angaben von Ärzten reichen die neurologischen Folgen von Bewusstlosigkeit über Lähmungserschei­nun­gen bis hin zu Hirnschäden. Auch Blutbildstörungen können auftreten.

In Deutschland sind Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten. Lachgas ist der Ärztekammer zufolge nicht als Droge nach dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft. Der Verband ruft den Gesetzesgeber auf, den Verkauf wie in anderen europäischen Ländern einzuschränken.

„Die aktuell völlig uneingeschränkte Verfügbarkeit von Lachgas steht in einem absoluten Widerspruch zum steigenden missbräuchlichen Konsum und zu den gesundheitlichen Risiken“, sagte Tilman Kaethner, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und ÄKN-Mitglied.

dpa

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