Lauterbachs Personalpläne für Krankenhäuser stoßen auf Kritik

Berlin – Ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Entlastung von Pflegekräften in Kliniken stößt unter den Beteiligten auf heftige Kritik.
Die Kabinettsvorlage zur Pflegepersonalbemessung ermittle den Pflegebedarf „nach Kassenlage“, sagte heute der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG, Gerald Gaß, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Auch die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, äußerte sich skeptisch zu dem Gesetzesvorstoß. „Ob es wirklich zu besseren Arbeitsbedingungen in der Krankenhauspflege kommt, steht dahin.“
Lauterbachs Entwurf orientiert sich an der „Pflegepersonalregelung 2.0“, den die DKG, der Pflegerat und die Gewerkschaft Verdi ausgearbeitet hatten. Davon sei nicht mehr viel übrig, monierte Gaß. „Das Grundprinzip eines Pflegepersonalbedarfsinstruments wird ad absurdum geführt“, sagte er.
So werde, anders als zunächst vorgesehen, der Bundesfinanzminister an der nötigen Rechtsverordnung beteiligt. „Wenn sich der Bedarf nach den Interessen des Finanzministers orientieren muss, ist die tatsächliche Pflegebedarf maximal noch zweitrangig: Er würde nach Kassenlage definiert.“
Auf Unverständnis stößt auch eine Berechnung in dem Entwurf, wonach zum 1. Januar 2025 zusätzlich 5.000 Pflegekräfte eingestellt werden könnten. Die Zahl sei viel zu gering angesetzt, so Gaß. „Das wären pro Krankenhaus zusätzlich maximal drei Pflegekräfte oder pro Behandlungstag gerade einmal fünf Minuten zusätzlicher Pflege für die Patienten.“
Der Verbandschef bezeichnete den Gesetzentwurf als Versuch, „den vorhandenen Fachkräftemangel klein zu rechnen. Er ist ein Signal an Pflegefachkräfte, dass die Probleme nicht ernst genommen werden.“
Pflegeratspräsidentin Vogler ergänzte: „Was nicht sein darf ist, dass es vordringlich um die Finanzen geht und nicht um die Entlastung des Personals. Denn das ist doch unser Ziel.“
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