Lehrstühle für Augenheilkunde plädieren für Regulierung investorenbetriebener MVZ

Münster – Die Vereinigung Ophthalmologischer Lehrstuhlinhaber (VOL) fordert, das zunehmende Vordringen von renditeorientierten Investoren im Bereich der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) einzudämmen und dazu die Zahl der Niederlassungen zu begrenzen, die ein Unternehmen in einer Region betreiben darf.
„Gerade in Zeiten, in denen unser Gesundheitssystem unter enormem Kostendruck steht, muss verhindert werden, dass Investoren Gelder aus der Gesundheitsversorgung abschöpfen, die dann an anderer Stelle fehlen – insbesondere für komplexere Behandlungsfälle“, sagte die Vorsitzende der Vereinigung, Nicole Eter. Patientinnen und Patienten müssten sich darauf verlassen können, die bestmögliche Behandlung zu erhalten – unabhängig davon, wie lukrativ diese für die Behandelnden sei, betonte sie.
Zudem müssten die Besitzverhältnisse von Praxen und MVZ transparent sein. „Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf zu erfahren, wie die Eigentümerstrukturen der Praxis oder des MVZ sind, in dem sie behandelt werden, um mögliche Interessen einordnen zu können“, sagte Eter.
Insgesamt bestehe auf diesem Gebiet „dringender Regulierungsbedarf“, damit die wachsende Zahl an Patientinnen und Patienten in der Augenheilkunde auch künftig gut versorgt werde, betonte sie.
Die VOL wies darauf hin, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener MVZ erlassen zu wollen, das die Transparenz über die Eigentümerstruktur sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sicherstellt. „Es ist wichtig, dass die Regierung dieses Gesetz nun rasch auf den Weg bringt, um den Patientinnen und Patienten Orientierung zu bieten“, forderte Eter.
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) fordert eine Regulierung investorenbetriebener MVZ. „Problematisch wird es, wenn das primäre Ziel nicht mehr die qualitativ hochwertige und zugewandte Patientenversorgung, sondern die Maximierung der Rendite ist“, heißt es in einem Positionspapier der BÄK.
Es habe sich gezeigt, dass der mit der Kommerzialisierung von MVZ einhergehende Renditedruck so groß sein könne, dass ihm nicht allein mit der berufsrechtlichen Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten zu begegnen sei, die Behandlung allein am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. „Vielmehr bedarf es einer Anpassung der Rahmenbedingungen für die Zulassung und die ärztliche Tätigkeit in MVZ“, so die Forderung der BÄK.
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