Leihmutterdebatte: Vaterschaft von Streeck für Regierung keine Frage der Glaubwürdigkeit

Berlin – Die Bundesregierung sieht bei der Vaterschaft des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), durch eine Leihmutterschaft eine andere Situation als im Fall des zurückgetretenen Unions-Fraktionschefs Jens Spahn (CDU).
Streeck habe seines Wissens keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius heute in Berlin auf Nachfrage. Daher sei „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“. Es gebe bei ihm „keine Frage der politischen Glaubwürdigkeit“.
„Ich muss um Verständnis bitten, dass wir uns an der Debatte um Streeck nicht beteiligen“, sagte Kornelius weiter mit Blick auf den Drogenbeauftragten und CDU-Bundestagsabgeordneten. Er verwies auf dessen Privatsphäre, „die es zu respektieren gilt“.
Streeck hatte seine Vaterschaft gemeinsam mit seinem Ehemann Paul Zubeil im April der Zeitschrift Bunte bestätigt. Demnach kam diese durch eine Leihmutterschaft in den USA zustande. „Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind“, zitierte ihn damals das Magazin nach der Geburt des Kindes, die demnach im US-Bundesstaat Idaho stattfand.
Spahn war ebenfalls durch eine Leihmutterschaft Vater geworden. Er hatte ein solches Vorgehen jedoch zuvor gemäß der CDU-Parteilinie abgelehnt. Nach Vorwürfen deswegen trat er am vergangenen Samstag als Fraktionschef zurück.
In Deutschland sind Leihmutterschaften, anders als in den USA und einigen anderen Ländern, verboten. „Von der Bundesregierung gibt es derzeit keinen Vorstoß, die Gesetzeslage zu ändern“, sagte dazu Kornelius. Die CDU hatte sich in einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung von Leihmutterschaften ausgesprochen.
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