Leitlinie Demenzen in aktualisierter Fassung erschienen

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) haben ihre Leitlinie Demenzen aktualisiert.
Sie enthält nun auch einen Vorschlag zur Behandlung von Alzheimer-Frühstadien mit den neu zugelassenen Antikörpern Lecanemab und Donanemab.
Die neuen Antikörper sind nur für einen kleinen Teil der Demenzbetroffenen zugelassen: Unter anderem muss die Alzheimer-Diagnose durch den Nachweis von Beta-Amyloid gesichert sein und Betroffene dürfen keine zwei Kopien eines APOE-E4-Alzheimer-Risikogens aufweisen.
Zudem muss die Antikörperbehandlung der Leitlinie zufolge in einen umfassenden medizinischen und psychosozialen Behandlungsplan eingebettet sein und darf derzeit nur durch Fachärzte für Neurologie oder für Psychiatrie und Psychotherapie erfolgen, die Erfahrung in der Alzheimer-Behandlung und Möglichkeiten zu einer zeitnahen MRT-Diagnostik haben.
Entsprechend der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) darf die Behandlung nur an geeigneten Zentren durchgeführt werden, die diese Rahmenbedingungen gewährleisten können.
Nach sorgfältiger Aufklärung zu alternativen Handlungs- und Behandlungsmöglichkeiten schlagen die Fachgesellschaften mit einem 96-prozentigen Konsens den Einsatz der Antikörpern vor.
Gegen die Empfehlung hat sich die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) ausgesprochen. Als Grund führt die DEGAM unter anderem die Analysen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) im Gesundheitswesen an: Demnach haben sowohl Lecanemab als auch Donanemab keinen Zusatznutzen. Hinzu kommt aus Sicht der Fachgesellschaft das Risiko unerwünschter Wirkungen.
Die aktualisierte „Living Guideline Demenzen“ enthält 117 Empfehlungen zur Diagnostik und Behandlung von Menschen mit Demenzen und zur Unterstützung ihrer Angehörigen.
Neben der Empfehlung der Antikörperbehandlung wurde eine weitere Empfehlung neu hinzugefügt: Mit hohem Konsens wird geraten, Betroffene nicht mit transkranieller Ultraschallpulsstimulation zu behandeln, da für deren Wirksamkeit keine Evidenz vorliegt.
Insgesamt haben sich 37 Fachgesellschaften, Verbände und Organisationen unter gemeinsamer Federführung von DGN und DGPPN an der Aktualisierung der Leitlinie beteiligt. Die Living Guideline Demenzen wurde turnusgemäß aktualisiert. Die nächste Aktualisierung soll in einem Jahr stattfinden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: